Die Annahme der UN Konvention wird begrüßt © Handicap International
Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Heute wurde sie bereits von 143 Staaten unterzeichnet und von 74 Ländern ratifiziert, darunter Deutschland. Diese Konvention zielt darauf ab, Menschen mit Behinderung dieselben Menschenrechte und Freiheiten wie allen anderen Menschen zu garantieren. So schützt sie die Rechte von 650 Millionen Menschen weltweit.
Der Text der Konvention bildet einen historischen Durchbruch für Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt. Er ist das Resultat des Einsatzes von Organisationen von und für Menschen mit Behinderung wie Handicap International und von Staaten, die sich in dem Bereich engagiert haben. Er bestätigt eine internationale Realität, nämlich dass die bisher existierenden Verträge der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte nicht ausreichen, um den Schutz von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, die immer noch regelmäßig Opfer von Diskriminierungen werden. Diese Konvention fordert also wirkliches Engagement der jeweiligen Mitgliedsstaaten und ihren Willen, die Rechte von Menschen mit Behinderung durchzusetzen. Die UN Konvention setzt einen universellen Maßstab für alle nationalen Gesetzgebungen im Bereich Behinderung.
Artikel 9 über Zugänglichkeit:
„ […] treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.“
Artikel 24 über Bildung:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“.
Artikel 25 über Gesundheit:
„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben.“
Artikel 27 über Arbeit:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“
Andere Artikel der Konvention betreffen die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung in Risikosituationen und humanitärer Nothilfe (Artikel 11), Zugang zum öffentlichen und politischen Leben (Artikel 29) oder den Zugang zu kulturellem Leben, Freizeitaktivitäten und Sport (Artikel 30).
Artikel 4 über allgemeine Verpflichtungen erlegt den Mitgliedsstaaten auf, „den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen“. Dieser Artikel drückt das eigentliche Ziel der UN Konvention aus und erinnert daran, dass das Thema Behinderung in allen Bereichen einer Gesellschaft vorhanden ist. Die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung muss also auch in die Entwicklungspolitik eines jeden Landes aufgenommen werden.
Dennoch ist die UN Konvention wertlos, wenn ihre Umsetzung nicht effektiv ist. Deswegen ist es unabdingbar, das politische Engagement einer Regierung mit den täglichen Aktivitäten von Organisationen von Menschen mit Behinderung zu kombinieren.
Sobald ein Staat die Konvention ratifiziert hat, wird er automatisch zum Mitgliedsstaat. Er ist damit juristisch dazu verpflichtet, die Vorgaben der Konvention zu erfüllen. Um die Umsetzung der UN Konvention in den Ländern zu überprüfen, die ratifiziert haben, verfassen die Regierungen alle zwei Jahre einen Bericht, der anschließend von einem Kontrollkomitee studiert wird. So müssen die Mitgliedsstaaten ihre unternommenen Maßnahmen rechtfertigen und erreichte Fortschritte vorstellen (Artikel 35). Auch Organisationen können bei dem gleichen Komitee ihre alternativen Berichte einreichen.
Die Mitgliedsstaaten treffen sich regelmäßig zu Konferenzen, um alle Fragen bezüglich der Anwendung der Konvention zu klären (Artikel 40).
Für betroffene Menschen, die alle nationalen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, wurde ein spezielles Protokoll eingeführt, das ihnen die Möglichkeit gibt, direkt individuelle Beschwerden an die Vereinten Nationen zu richten. „Marokko ist sein internationaler Ruf wie allen anderen Staaten sehr wichtig. Durch diesen Prozess lässt sich Druck auf das Land ausüben, dass es die Konvention umsetzt, “ sagt Mohamed El Khadiri, Präsident der Organisation „Amicale marocaine des handicapés“ und Mitglied im Beratungsausschuss für Menschenrechte.
Stand: 12/2009