Die Internationale Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Am 3. Mai 2008 – ein Jahr nach der Eröffnung der Unterzeichnungsphase der Internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung – konnte diese durch die Ratifizierung von 20 Staaten in Kraft treten. Obwohl die Rechte von Menschen mit Behinderung durch schon bestehende Abkommen, wie die Allgemeine Menschenrechtserklärung oder die UN-Kinderrechtskonvention gesichert sind, zeigt sich in der Realität, dass diese Personengruppe stark marginalisiert ist und immer wieder mit Diskriminierung konfrontiert wird. Daher war es notwendig ein Abkommen zu schaffen, das die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung explizit fördert.

Diese Konvention gehört von nun an zum Internationalen Recht und hat bindenden Charakter. Sie zwingt die Staaten, die sie ratifiziert haben, dazu, die Rechte des internationalen Textes in ihre nationalen Gesetze zu integrieren. Dazu gehört das Gesetz über die Zugänglichkeit zu Infrastrukturen und öffentlichen Gebäuden. Falls die Staaten dagegen verstoßen sollten, können Einzelpersonen oder Gruppen bei dem Ausschuss der Konvention Beschwerde einreichen, der mit der Ratifizierung des „Zusatzprotokolls über das Individualbeschwerdeverfahren“ durch mehr als zehn Staaten ebenfalls am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.

Handicap International feiert diesen großen Fortschritt, bleibt aber gleichzeitig wachsam, was die tatsächlich Umsetzung in den einzelnen Staaten betrifft. Da die Konvention ausdrücklich die systematische Berücksichtigung der Menschen mit Behinderung in der Entwicklungspolitik und in Notsituationen fordert (vgl. Artikel 32 der Konvention), wird Handicap International insbesondere diesen Aspekt in der Umsetzung beobachten und wird auf internationaler Ebene darauf achten, dass die Menschen mit Behinderung in Entwicklungsprogrammen und in Notsituationen wie bewaffneten Konflikten, humanitären Krisen oder Naturkatastrophen genauso berücksichtigt werden wie jede andere Bevölkerungsgruppe.

In den Programmländern unterstützt die Organisation weiterhin lokale Organisationen von Menschen mit Behinderung, um ihre Rechte im Alltag konkret durchsetzen zu können: Zugang zu Bildung, zu Arbeit, zu Gesundheitsversorgung, zu Verkehrsmitteln, zu Entscheidungsgremien und zu Freizeitaktivitäten. Das einzige Ziel für Menschen mit Behinderung ist es, dieselben Möglichkeiten wie alle anderen Menschen zu haben.

 

Initiative “Making it Work” bei den Vereinten Nationen eröffnet

Handicap International und seine Partnerorganisationen haben am 3. September 2009 die “Making it Work” -Initiative bei den Vereinten Nationen in New York vorgestellt. Diese neue globale Initiative soll die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention fördern. Die Veranstaltung fand während einer Staatenkonferenz derjenigen Länder statt, die die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterzeichnet haben. 

Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist ein bahnbrechendes internationales Gesetz und schreibt fest, dass für Menschen mit Behinderung dieselben Menschenrechte gelten wie für allen anderen. In den meisten Ländern ist die Realität für Menschen mit Behinderung allerdings weit entfernt von den Standards, die von der Konvention und von nationalen Politiken gesetzt werden.

Die Initiative „Making it Work“ will diese Kluft überbrücken, indem sie Projekte unterstützt, die Informationen über Behinderung verbreiten und politischen Akteuren Beratung bieten. Dabei stützt sie sich auf praktische Erfahrungen und innovative Beispiele, die den politischen Entscheidungsträgern zeigen, wie aktive Veränderungen durchgeführt werden können.

Dafür hat „Making it Work“ Informationen über Projekte gesammelt, in denen die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gut gelungen ist.  Sie beziehen sich auf die Bereiche Entwicklung, Zugang zu sozialen Dienstleistungen, physische Rehabilitation und Bildung.  

Bei der internationalen Eröffnung der Initiative, die mehr als 45 Teilnehmer von Nicht-Regierungs-Organisationen, Verwaltungen und Regierungsdelegationen anlockte, konnten bereits laufende Projekte im Nahen Osten, Lateinamerika, Südosteuropa und Westafrika verkündet werden. 

Der Beratungsausschuss von “Making it Work” besteht aus sieben verschiedenen Organisationen, unter ihnen Handicap International. Die Organisationen von „Making it Work“ sammeln und teilen Informationen und ihr Wissen über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Regierungen, die diese Informationen nutzen, sollen dabei unterstützt werden, effektive zivilgesellschaftliche Initiativen aufzubauen. Dies trägt dazu bei, lokale Expertise zu schaffen und verbessert den Willen der Regierungen, Verantwortung auf die Bürger zu übertragen, vor allem auf die Menschen mit Behinderung.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website von „Making it Work“ (engl.): www.MakingItWork-crpd.org.

 

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