
Übergabe der Unterschriften an Ministerin Wieczorek-Zeul © O. Jungjohann für Handicap International
Das Aktionsbündnis Landmine.de, in dem 17 entwicklungspolitische Organisationen über viele Jahre hinweg eng zusammengearbeitet haben, war bei den erfolgreichen Verbotsprozessen gegen Landminen und Streubomben die notwendige treibende und kritische Kraft in Deutschland. Aktionsbündnis Landmine.de ist es gelungen, eine breite und mediengestützte öffentliche Bewegung in Deutschland zu erzeugen, in der schließlich auch prominente Unterstützerinnen und Unterstützer wie Schirmherrin Ulrike Folkerts mitgewirkt haben. Über eine Million Menschen haben die zentralen Forderungen des Bündnisses unterzeichnet, die 2007 an die Bundesregierung übergeben wurden.
Nachdem nun wesentliche Ziele erreicht wurden, hat das Aktionsbündnis Landmine.de beschlossen, sich Ende 2010 aufzulösen. Einige der Organisationen haben sich neue Schwerpunkte gesetzt. Für Handicap International bleibt jedoch das Engagement zur Universalisierung und völligen Umsetzung der Verträge über ein Verbot von Landminen und Streubomben weiterhin ein zentrales Anliegen. Wir werden unseren Einsatz als führendes Mitglied der internationalen Kampagnen gegen Landminen und Streubomben fortsetzen. Und wir werden auch in Deutschland genau darauf achten, dass die Verbotsverträge konsequent umgesetzt werden –einschließlich der Verpflichtung dazu, betroffene Länder zu unterstützen.
Natürlich gehen auch unsere Projekte in betroffenen Ländern zur Minenräumung, Aufklärung und Opferrehabilitation weiter. Denn trotz bemerkenswerter Fortschritte, kämpfen noch immer tausende Landminen- und Streubombenopfer um ihre Rechte. Darauf haben die zwei internationalen Kampagnen am 3. Dezember 2010, dem Tag der Menschen mit Behinderungen, beim jährlichen Treffen der Vertragsstaaten des Landminenverbots hingewiesen. Die Achtung der Menschenrechte gebietet auch Unterstützung für die Opfer von Minen und Streubomben. Deshalb sollten Regierungen mit den betroffenen Menschen und Gemeinschaften zusammenarbeiten, um das Bewusstsein für die Rechte der Opfer zu steigern und diese Rechte in Taten umzusetzen.
Im Kontext des Minenverbotsvertrages und der Streubombenkonvention werden alle diejenigen als Opfer angesehen, die im Einzelfall oder gemeinschaftlich, physische, emotionale oder psychologische Verletzungen erlitten haben. Es zählen aber auch Menschen dazu, die ökonomische Verluste hinnehmen mussten oder deren Grundrechte durch den Einsatz von Landminen oder Streubomben missachtet wurden. Damit werden, neben den verletzten und getöteten Menschen, auch ihre Familien und die betroffenen Gemeinden bei der Opferhilfe berücksichtigt.