Interview mit Nathalie Herlemont-Zoritchak, Doktorin der Politikwissenschaften und Verantwortliche im Bereich Analysen und Stellungnahmen von Handicap International.
Ziel des Internationalen Humanitären Rechts ist es, Menschen zu beschützen, die nicht an den Kampfhandlungen beteiligt sind (Zivilisten1, Mitarbeiter des Gesundheitssektors oder von humanitären Organisationen) sowie diejenigen, die nicht mehr daran beteiligt sind (Verwundete, Kranke, Schiffbrüchige, Kriegsgefangene). Jede Kriegspartei muss dies respektieren, unabhängig von den Umständen und der Einstellung des Gegners, auch wenn er gegen eine Autorität ankämpft, die er nicht als legitim anerkennt. Die essentiellen Texte des Internationalen Humanitären Rechts sind die Genfer Konventionen mit ihren Zusatzprotokollen2. Das IHR wird von der Gesamtheit der internationalen Gemeinschaft anerkannt.
Es ist klar, dass das IHR in Gaza mit Füßen getreten wird, sowohl durch die Lebensbedingungen für die Einwohner als auch durch die Tragweite der Schäden an Zivilisten.
Die terrorisierten Einwohner werden dazu gezwungen, sich zu Hause zu verstecken, haben kaum Nahrungsmittel und fließendes Wasser, Strom und Heizungen sind abgestellt. Drei Rettungswagen wurden getroffen, drei Schulen der UNRWA (Hilfe- und Arbeitszentrum der Vereinten Nationen für Flüchtlinge aus Palästina im Nahen Osten) wurden bombardiert. Die Bevölkerung in Gaza ist einer ständigen Lebensbedrohung ausgesetzt. Das Risiko wird zusätzlich erhöht durch die Verschlechterung des Gesundheitssystems und der Schwierigkeiten für die Hilfskräfte, die Einwohner zu erreichen (aufgrund der Bombardierungen und des kontinuierlichen Beschusses ist es fast unmöglich, in den Gaza-Streifen zu gelangen).
Doch all diese Not und Einschränkungen, die den zivilen Einwohnern Im Gaza-Streifen aktuell auferlegt sind, sind mit einer kollektiven Strafe oder einer Unterdrückung der Bevölkerung gleich zu setzen, selbst wenn bestimmte Einschränkungen zur Sicherheit der Bevölkerung entschieden wurden. Dies ist durch das IHR untersagt. Es schreibt vor, dass die Bevölkerung Zugang zu Hilfe und lebenswichtigen Gütern haben muss. Das IHR gewährleistet auch Hilfe leistenden Organisationen, die unparteiisch und unabhängig sind (Internationales Rotes Kreuz, Nicht-Regierungs-Organisationen) den Zugang zu Verwundeten, Kranken und wehrlosen Zivilisten. Dies nennt man das "Recht der humanitären Initiative".
Weiterhin können die schweren zivilen Verluste (laut den Vereinten Nationen sind unter den Verletzten 25 % Zivilisten) nicht einfach als akzeptable Kollateralschäden abgetan werden. Diese hohe Zahl hängt mit dem speziellen Charakter der Kämpfe zusammen, die sich in besiedelten, sogar urbanen Gebieten abspielen, und mit der Vielzahl der eingesetzten Kampfmittel. Doch das IHR schreibt den Kriegsführenden vor, alles ihnen Mögliche zu unternehmen, damit der Konflikt für die zivilen Bevölkerungen nicht zu extremen und unangemessenen Leiden im Verhältnis zum militärisch verfolgten Ziel führt3. Laut den Genfer Konventionen muss ein Gegenschlag in angemessenem Verhältnis zum verübten Angriff stehen und jegliche Schäden vermeiden, die nicht in direktem Verhältnis zum militärischen Ziel stehen4. In diesem Kontext dürfen bestimmte Waffen nicht verwendet werden, weil sie das Prinzip der Unterscheidung zwischen Militärs und Zivilisten nicht erfüllen können. Mit dem Ziel, die strenge Einhaltung dieses Prinzips sicher zu stellen, hat Handicap International den israelischen Botschafter in Frankreich angefragt, klare Stellungnahmen bezüglich des Gerüchts über den Einsatz von Streubomben durch die israelische Verteidigung im Gaza-Streifen zu beziehen. Außerdem müssen die Zivilisten, die vom Krieg betroffen sind, immer auch die Möglichkeit haben, vor dem Konflikt zu fliehen, was die Situation in Gaza heute jedoch kaum erlaubt.
Zunächst muss gesichert werden, dass Hilfe eintrifft. Die Erklärung vom Dienstag Abend durch Israel, dass ein humanitärer Weg frei geräumt und Waffenstillstände stattfinden sollen, präsentiert in diesem Zusammenhang ein gute Nachricht. Wenn man jedoch wirklich will, dass die Nicht-Regierungs-Organisationen und die Vereinten Nationen bis zur Bevölkerung durchdringen können5, müssen die Krieg führenden Streitkräfte unbedingt die Waffenruhen akzeptieren. Es ist absolut unverantwortlich, dass humanitäre Konvois angegriffen werden, wenn ihre Fahrt vorher sorgfältig verhandelt wurde. Die lebensnotwendigen Nahrungsmittel müssen endlich in ausreichender Menge verteilt werden können. Bisher konnten nur etwa 100 Lastwagen pro Tag den Gaza-Streifen erreichen, es würden aber etwa 800 benötigt werden.
Die Öffnung der bedeutendsten Durchfahrtspunkte bildet heute eine weitere wichtige Bedingung, um eine ausgewogene Hilfeverteilung zu sichern. Bis zu diesem Moment wurden aber noch keinerlei Ankündigungen in diese Richtung gemacht. Parallel dazu müssen die Kriegsparteien Maßnahmen einführen, um die Anzahl der direkten zivilen Opfer zu verringern. Dafür müssen sie ihre Kriegsmethoden an die Gegebenheiten des Konflikts anpassen: Sie dürfen weder die Bevölkerung dazu nutzen, um militärische Ziele zu schützen, noch die Einwohner mit Waffen angreifen, die nicht zwischen Zivilisten und Militärs unterscheiden können, nur um möglichst viele Mittel des Gegners zu zerstören.
Die internationale Gemeinschaft muss eine bedeutende Rolle spielen: Sie hat die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen, indem sie für die Einhaltung und Umsetzung des Internationalen Humanitären Rechts sorgt, wenn die Haltung der Kriegsparteien Probleme erzeugt. Diese Verantwortung6, die von den Staaten ausgeführt werden muss, kann zu Sanktionen führen, die bis vor den internationalen Gerichtshof gehen. Außerdem können auch die humanitären Akteure Alarm schlagen, weil sie oftmals die Verantwortung übernehmen, Verstöße gegen das Recht anzuzeigen.
1 Das IHR, auch genannt "Recht der bewaffneten Konflikte", wird in Kriegszeiten angewandt (bewaffnete internationale und nicht internationale Konflikte).
2 Das internationale Recht und die Genfer Konventionen klassifizieren all diejenigen als Zivilisten, die nicht zu den bewaffneten Armeen, Milizen oder organisierten Widerstandsbewegungen gehören, und spezieller all diejenigen, die nicht direkt an den Feindlichkeiten teilhaben. Die Bezeichnungen sind genau, doch die Unterscheidung zwischen "Kampfteilnehmer" und "Nicht-Teilnehmer" im Gaza-Streifen wird debattiert, weil die Auslegung der beiden Kriegsparteien auseinander geht, vor allem weil die israelischen Streitkräfte eine sehr weite Konzeption der Personenkategorie mit der Bezeichnung "Hamas- Kampfteilnehmer" bestätigt haben.
3 Der Begriff der extremen Leiden ist juristisch nicht definiert, aber in den gegebenen Umständen ist es offensichtlich, dass die Schäden an Zivilisten im Gaza-Streifen unverhältnismäßig sind.
4 Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle schlagen eine Gesamtheit an juristischen Regeln vor, die sich auf die Art und Weise der Kriegsführung beziehen und den Schutz der Nicht-Kriegsteilnehmer garantieren. Die erste Genfer Konvention von 1864 handelte allein über die Pflege von verletzten Soldaten, danach wurden ihre Prinzipien auf die maritime Kriegsführung und auf die Behandlung von Kriegsgefangenen ausgeweitet. Im Jahr 1949 wurden die Konventionen überarbeitet und weiter entwickelt: Vier Konventionen regeln seither das Schicksal von Verletzten der bewaffneten Armeen und Marinen (GK I und II), die Behandlung von Kriegsgefangenen (GK III) und den Schutz von Zivilisten (GK IV). 1977 wurden zwei Protokolle zugefügt: Zusatzprotokoll I (Schutz der Opfer von bewaffneten internationalen Konflikten) und Zusatzprotokoll II (Schutz der Opfer von bewaffneten nicht-internationalen Konflikten). Im Jahr 2005 wurde ein drittes Zusatzprotokoll über die Kennzeichnung von Kriegsparteien angenommen.
5 Das "Recht der humanitären Initiative" wäre dann von den Kriegsparteien erfüllt.
6 Diese Verantwortung ist juristisch unter dem Namen "universelle Kompetenz" bekannt.
Stand: 01/2009