
© G. Sanders - Fotolia
Hier finden Sie einige Informationen zum Thema Geldauflagen und Bußgelder:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Geldauflagen bzw. Bußgeldern nicht um freiwillige Spenden im Sinne des § 10b EStG handelt. Deshalb können wir für eingegangene Geldauflagen oder Bußgelder keine Spendenquittungen ausstellen.