Ihre fristgerechte Überweisung der Geldauflage an Handicap International trägt dazu bei, weltweit eine Vielzahl wichtiger Projekte für Menschen mit Behinderung zu finanzieren.
Wir danken Ihnen herzlich dafür.
Nein. Handicap International darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen, da es sich nicht um eine freiwillige Spende im Sinne des § 10b EStG handelt.
Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an die zuweisende Stelle.
Ihre Zahlung wird von uns zeitnah bestätigt und dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft unter Angabe Ihres Aktenzeichens mitgeteilt.
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen unbedingt das vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Zahlung. Und diese ist Voraussetzung dafür, Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht bestätigen zu können.
Überweisen Sie Ihre Geldauflage bitte ausschließlich auf unser Sonderkonto 8817202 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 70020500. So können wir auch Ihnen die größtmögliche Transparenz und Sicherheit gewährleisten. Sollten Sie Ihre Zahlung versehentlich bereits auf unser Spendenkonto überwiesen haben, bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme.
Sollten Sie versehentlich eine zu hohe Summe überwiesen oder eine Rate doppelt gezahlt haben, bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre persönlichen Daten, wie Name oder Anschrift, werden von uns nicht gespeichert. Die Verwaltung der Geldauflagen erfolgt ausschließlich anonym anhand des Ihnen zugeteilten Aktenzeichens. Sie erhalten von Handicap International keine Werbeschreiben, und wir geben weder Ihren Namen noch Ihre Adresse an Dritte weiter.