Geldauflagen/Bußgelder: Informationen für Zuweiser

Mit Handicap International die Autonomie und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung fördern

Ihre Geldauflage hilft

Zweckungebundene Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Staatsanwaltschaften, Strafgerichten und Finanzämtern zugewiesen werden, tragen nachhaltig dazu bei, die Arbeit von Handicap International zu sichern. Sie ermöglichen es Handicap International beispielsweise, in Krisenzeiten sofort zu handeln und sich schnell und unbürokratisch weltweit für gefährdete Menschen mit Behinderung einzusetzen.

Transparente Geldauflagenverwaltung

Gemeinnützigkeit

Handicap International ist als gemeinnütziger Verein anerkannt, zuletzt mit Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts für Körperschaften München, Bescheid vom 02.10.2009.

Verwendung der Gelder

Handicap International verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck. Ziel ist  es, die Hilfe für und Versorgung von besonders hilfsbedürftigen und behinderten Menschen auf nationalem und internationalem Gebiet zu verbessern. Hierzu zählt auch die Durchführung medizinischer, wissenschaftlicher, sozialer, technischer und juristischer Präventivmaßnahmen.

Mitteilung einer Satzungsänderung

Handicap International teilt Satzungsänderungen, welche die Gemeinnützigkeit des Vereins betreffen, unverzüglich mit.

Rechenschaftsbericht

Handicap International legt auf Anforderung über Höhe und konkrete Verwendung der zugeflossenen Geldauflagen Rechenschaft ab.

Mitteilungspflicht

Handicap International informiert die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen umgehend. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.

Transparente Kontoführung

Handicap International führt ein separates Geldauflagenkonto. Für dieses Konto gibt es eigene Überweisungsträger mit dem Vermerk „Keine Spende“ im Sinne des § 10b EStG.

Datenschutz

Geldauflagen sind Vertrauenssache. Handicap International garantiert Ihnen stets eine zeitnahe Geldauflagenverwaltung, die den Vorschriften des Datenschutzes entspricht.

Bankverbindung

Bank für Sozialwirtschaft BLZ 70020500 Konto-Nr. 8817202

Bitte unterstützen Sie die Arbeit von Handicap International durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern!

Wir bedanken uns für Ihr Interesse, das Sie bereits jetzt unserem Anliegen entgegen gebracht haben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen und weiterführende Auskünfte gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin ist Kerstin Alter:
E-Mail: kalter(at)handicap-international.de, Tel.: 089/54 76 06 17

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