Schenkungen

kambodschanisches Mädchen

© I. Lesser / Handicap International

Mit einer Schenkung übereignen Sie einem Dritten mit sofortiger Wirkung einen bestimmten Vermögenswert noch zu Ihren Lebzeiten. Die Schenkung muss in Anwesenheit des Empfängers beurkundet und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

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