Testamentsspenden

Der eigene letzte Wille ist eine äußerst persönliche Angelegenheit, die sorgfältig überlegt sein will. Es gibt zweifellos gute Gründe, ein Testament zu verfassen: Damit schaffen Sie Klarheit und können Meinungsverschiedenheiten unter den Erben vermeiden.

Anders als bei der ansonsten eintretenden gesetzlichen Erbfolge haben Sie mit einem Testament die Möglichkeit, eigenverantwortlich über Ihren Nachlass zu verfügen.  

a) Erbeinsetzung
Sie können eine Person als Alleinerben oder mehrere Personen mit bestimmten Erbanteilen einsetzen. Das können natürliche Personen jeden Alters sein, aber auch juristische Personen wie eine gemeinnützige Organisation.

b) Pflichtteil
Grundsätzlich können Sie über Ihren gesamten Nachlass frei verfügen. Dennoch werden bestimmte Personen, die zum Kreis Ihrer gesetzlichen Erben gehören, durch das Gesetz berücksichtigt - auch wenn sie in Ihrem Testament nicht bedacht sind. Diese Personen haben Anspruch auf Zahlung eines gesetzlich festgelegten Pflichtteil.

Hände halten

© Ph. Merchez für Handicap International

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