Mit einem Vermächtnis innerhalb Ihres Testaments hinterlassen Sie bestimmten Personen oder Organisationen z.B. einzelne Gegenstände oder eine bestimmte Geldsumme. Der Bedachte gehört selbst nicht zu den Erben, sondern hat als Vermächtnisnehmer lediglich eine Forderung gegenüber den Erben.

Warum wir in unserem Testament Handicap International bedenken:
„Über unser Leben hinaus möchten wir Handicap International dabei unterstützen, Gutes zu tun für Menschen, denen großes Unrecht angetan wurde. Die verstümmelt durch ihr Leben gehen müssen, weil sie einer Landmine zu nahe kamen – eine Begegnung mit grausamen Folgen! Wir sehen unser Vermächtnis als eine Pflicht an, es hätte ja auch uns treffen können oder unsere Kinder. Denken auch Sie bitte darüber nach.“
Max und Hannelore Gerl, Forsbach