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Wer keine Kinder hat, denkt früher oder später darüber nach, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod passiert. Ob alleinstehend, kinderloses Ehepaar oder Menschen, die keine engen Verwandten mehr haben: Gerade in solchen Situationen lohnt sich ein genauer Blick auf die gesetzliche Erbfolge ohne Kinder.
Ebenso sollte man sich mit den Möglichkeiten beschäftigen, selbst zu bestimmen, wer vom Nachlass profitieren soll. Gerade bei einer Erbfolge ohne Kinder ergibt sich die Chance, mit dem eigenen Erbe etwas Gutes zu bewirken. Wer sich bewusst mit der Nachlassplanung auseinandersetzt, kann gezielt entscheiden, was mit dem Vermögen geschieht. Dabei können Sie auch gemeinnützige Organisationen wie Handicap International in Ihrem letzten Willen unterstützen.
Mit einer Testamentsspende zugunsten von Handicap International können Menschen mit Behinderung weltweit neue Perspektiven erhalten. So helfen Sie über den Tod hinaus Menschen, wenn Ihr Nachlass bei einer Erbfolge ohne Kinder weitergegeben wird.
Die gesetzliche Erbfolge ohne Kinder in Deutschland regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn kein Testament vorliegt. Ist eine Person alleinstehend ohne Kinder, erben zunächst die Eltern und deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen. Leben die Eltern nicht mehr, treten Großeltern, Tanten, Onkel oder Cousins in die Erbfolge ein. Diese Staffelung kann im Einzelfall sehr unübersichtlich werden. Gibt es keine ermittelbaren Verwandten, fällt der Nachlass an den Staat – ein Szenario, das bei der Erbfolge ohne Kinder und ohne Eltern keine Seltenheit ist.
Bei der Erbfolge von Ehepaaren ohne Kinder sieht das Gesetz vor, dass der überlebende Ehepartner gemeinsam mit den Verwandten des Verstorbenen erbt. Der Erbteil des Ehepartners hängt vom ehelichen Güterstand ab. Bei der in Deutschland häufigsten Form, der Zugewinngemeinschaft, erhält der Ehepartner in der Regel die Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die Verwandten des Verstorbenen. Wer sein Vermögen anders einsetzen möchte, kann durch ein Testament klare Regelungen treffen. Zum Beispiel zugunsten einer gemeinnützigen Organisation wie Handicap International. So wird aus einer Erbfolge ohne Kinder eine bewusste Entscheidung für nachhaltige Hilfe.
Der Begriff „vererben ohne Nachkommen“ beschreibt die Situation, in der keine Kinder oder Enkel vorhanden sind, die automatisch erben würden. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ohne Kinder in Kraft. Gleichzeitig eröffnet diese Situation auch Gestaltungsspielraum: Durch ein Testament kann man selbst bestimmen, wer erbt. Eine testamentarische Zuwendung an eine vertrauenswürdige Organisation wie Handicap International bietet die Möglichkeit, mit dem Nachlass dauerhaft Gutes zu tun.
Wer keine Kinder hat, steht möglicherweise vor der Frage, wem das eigene Vermögen nach dem Tod zugutekommen soll. Auch wenn die gesetzliche Erbfolge eine gewisse Grundstruktur bietet, bleibt sie oft hinter den persönlichen Vorstellungen zurück. Ein eigenes Testament schreiben gibt kinderlosen Menschen die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wem sie etwas hinterlassen möchten – sei es dem Lebenspartner, engen Freunden oder einer gemeinnützigen Organisation. Die bewusste Regelung der Erbfolge ohne Kinder eröffnet die Chance, Gutes zu bewirken. Viele Menschen entscheiden sich dafür, ihren Nachlass teilweise oder vollständig einem gemeinnützigen Zweck zu widmen. Hilfsorganisationen wie Handicap International bieten hierfür eine gute Möglichkeit. Nehmen Sie hierzu gerne an unseren kostenlosen Webinaren zum Thema „Testament schreiben“ teil.
Die gesetzliche Erbfolge ohne Kinder als Alleinstehender bietet nur begrenzte Möglichkeiten für Menschen, die ihren Nachlass individuell regeln möchten. Das Erbe spenden ist eine Option, mit welcher Sie auch nach Ihrem Tod noch etwas bewegen können. Besonders eine Testamentsspende kann ein wirkungsvoller Weg sein, über das eigene Leben hinaus, Gutes zu tun.
Wenn Sie sich näher mit der Erbfolge ohne Kinder beschäftigen möchten, nehmen Sie gerne an unserem kostenlosen Webinar teil.
Matthias Renner
Leiter Philanthropie
Tel.: 089 / 54 76 06 26
[email protected]
Vertraulichkeit und Expertise:
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Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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