DIE LEBENSVERSICHERUNG
EINFACH UND DIREKT
Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzen, um zum Beispiel Ihre Altersvorsorge abzusichern, geben Sie in den Vertragsunterlagen an, wer im Falle Ihres Todes bezugsberechtigt ist. Hier können Sie eine Person oder auch eine Organisation wie Handicap International e.V. einsetzen.
Gabriele hat beschlossen, nach ihrem Tod Handicap International in ihrem Engagement für eine menschlichere und inklusivere Welt zu unterstützen.
*Gabriele hat eine Lebensversicherung zugunsten von Handicap International abgeschlossen.
Das Thema körperliche Behinderung beschäftigt mich schon seit meiner Kindheit, und ich habe großes Mitgefühl mit Menschen, die leiden. Ich wollte eine Organisation unterstützen, deren Anliegen mir etwas bedeuten. Mir war auch ein transparentes und professionelles Rechnungswesen wichtig.
Die Wahl von Handicap International lag für mich auf der Hand. Ich habe mich entschieden, meine Lebensversicherung an die Organisation weiterzugeben. Die Spende an Handicap International gibt mir das Gefühl, nützlich zu sein.
Das Einsetzen von Handicap International e.V. als Begünstigte der gesamten oder eines Teils Ihrer Lebensversicherung ist eine schnelle und einfache Möglichkeit, einen konkreten Beitrag an unsere Projekte zugunsten von Menschen mit Behinderungen und besonders Schutzbedürftigen zu leisten.
WAS SIND DIE VORTEILE EINER LEBENSVERSICHERUNG?
Lebensversicherungen werden zur Absicherung des Todesfalls abgeschlossen, als Kapitallebensversicherung in Kombination mit einem Sparvertrag auch zum Aufbau der Altersvorsorge. Außerdem ist die Lebensversicherung eine schnelle und einfache Möglichkeit, Handicap International zu unterstützen, da die Übertragungsformalitäten einfach sind.
KANN ICH DIE BEGÜNSTIGTEN MEINER LEBENSVERSICHERUNG ÄNDERN?
Bei Lebensversicherungen geben Sie in den Vertragsunterlagen an, wer im Falle Ihres Todes bezugsberechtigt ist. In der Regel können Sie diese Eintragung ohne Zustimmung Dritter ändern. Sprechen Sie bitte dazu mit Ihrer Versicherungsberater*in. Im Fall Ihres Todes wird die Versicherung an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Sie gehört nicht zum Nachlass, sondern wird als Schenkung angesehen.
KANN ICH AUCH BEI EINEM KONTO ODER WERTGUTHABEN EINE BEZUGSBERECHTIGUNG EINRÄUMEN?
Sie können auch mit einer „Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall“ mit der Bank vereinbaren, dass im Falle Ihres Todes ein Konto oder Wertpapier auf eine begünstigte Person oder Organisation übergeht. Das Konto oder Wertpapier gehört dann ebenfalls nicht zum Nachlass. Sprechen Sie bitte dazu mit Ihrer Bankberater*in.
Alle Informationen zur Lebensversicherung finden Sie in unserer Informationsbroschüre.
VERTRAULICHKEIT UND EXPERTISE:
WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI IHREM VORHABEN.
Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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* Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden einige Namen und Fotos geändert.
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UNSER TEAM FÜR VERMÄCHTNISSE, ERBEINRICHTUNGEN UND LEBENSVERSICHERUNGEN STEHT IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG: