Die Erbeinsetzung
Ein Versprechen mit Zukunft

Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihren Nachlass ganz oder teilweise mehreren Begünstigten hinterlassen. Der Erbe oder Erb*innen können sowohl eine natürliche oder auch eine juristische Person sein, wie z.B. ein Verein wie Handicap International. Erben werden Ihre Rechtsnachfolger. Sie übernehmen alle Rechte aber auch alle Pflichten und Auflagen, die an eine Erbschaft geknüpft sind – sie haften auch für Schulden. 

 

Die Erbeinsetzung eröffnet viele Türen, insbesondere wenn es darum geht, einen bleibenden Fußabdruck in der Welt zu hinterlassen. Durch die Erbeinsetzung kann man sicherstellen, dass ein Teil des eigenen Lebenswerkes, sei es in Form von Bargeld, Immobilien oder Anteilen eines Unternehmens, dazu beiträgt, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung und besonders Schutzbedürftigen weltweit zu verbessern. Handicap International bietet sich hierbei als gemeinnützige Organisation für die Erbeinsetzung an.  


Denken Sie bei der Planung Ihrer Erbeinsetzung daran, dass jede Spende, egal wie groß oder klein, dazu beiträgt, die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
 

Rita van Loock hat sich entschieden, Handicap International bei ihrem Engagement für eine menschlichere und inklusivere Welt zu unterstützen.

Rita von Loock hat Handicap International als Erbin eingesetzt.
 

Ich bin überzeugt: Handicap International hilft effektiv und langfristig durch Prothesen, die vor Ort aus lokal verfügbaren Materialien hergestellt werden, und ermöglicht vielen Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Mobilität, Schulbildung und Chancen im Berufsleben.

Deshalb habe ich mich entschlossen, Handicap International in meinem Testament zu bedenken. Ich hoffe, dass damit vielen benachteiligten Menschen auf ihrem Weg in eine bessere, selbstständige Zukunft geholfen werden kann.

Häufig gestellte Fragen zur Erbeinsetzung

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Wenn Sie Ihr Vermögen anders vererben wollen, als die gesetzliche Erbfolge vorsieht, müssen Sie ein Testament aufsetzen. Sie können das Testament selbst verfassen oder durch einen Notar niederschreiben lassen. Je komplexer Ihre Vorstellungen sind, desto ratsamer ist fachlicher Rat. 

Kann ich mein Testament ändern oder widerrufen?

Im Laufe der Jahre kann sich Ihr Leben verändern, andere Menschen oder Anliegen können wichtig werden. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen und den neuen Umständen anpassen. Alte Testamente sollten Sie vernichten oder als ungültig markieren. 

Wie kann ich HI begünstigen?

Sie können Handicap International ein Vermächtnis hinterlassen oder als Allein- oder Miterben einsetzen. Werden mehrere Erben eingesetzt bilden sie eine Erbengemeinschaft. Um hier Streit zu vermeiden, können Sie eine Testamentsvollstreckung anordnen oder klare Regeln im Testament festlegen. Auf Wunsch vermitteln wir gern ein Gespräch mit Fachanwälten. 

Welche Vorteile hat es, Handicap International bei der Erbeinsetzung zu berücksichtigen?

Bei der Planung einer Erbeinsetzung sollte man sorgfältig überlegen, wie man sein Vermögen verteilen möchte. Die Erbeinsetzung zu Gunsten von Handicap International bietet nicht nur die Chance, die Zukunft der nachfolgenden Generation und die von hilfsbedürftigen Menschen zu verbessern, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. In vielen Ländern sind Erbschaften, die an gemeinnützige Organisationen gehen, von der Erbschaftssteuer befreit, was bedeutet, dass der volle Wert Ihrer Spende denjenigen zugutekommt, die sie am meisten benötigen.

Darüber hinaus bietet die Erbeinsetzung für Handicap International die Möglichkeit, mit Ihrem Vermögen der nachfolgenden Generation etwas Gutes zu hinterlassen
Die Entscheidung für eine Erbeinsetzung zugunsten von Handicap International ist eine tiefgreifende Entscheidung, die sorgfältige Überlegung und Planung erfordert. Es ist empfehlenswert, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche in Bezug auf die Erbeinsetzung klar formuliert und rechtskonform umgesetzt werden. So können Sie sicher sein, dass Ihr Erbe genau so eingesetzt wird, wie Sie es sich vorgestellt haben, und dass es Sie einen dauerhaften Einfluss auf das Leben von Menschen mit Behinderung durch die Arbeit von Handicap International haben wird.

Zusammenfassend bietet diese Art der Erbeinsetzung eine einzigartige Gelegenheit, Ihren Wunsch nach einem gemeinnützigen Erbe zu verwirklichen. Die Erbeinsetzung ist somit mehr als nur eine Frage der Vermögensverteilung; sie ist ein Ausdruck Ihrer Werte und Ihres Wunsches, auch über Ihr Leben hinaus etwas Positives zu leisten.
 

Angaben für Ihr Testament


Wenn Sie Handicap International im Testament bedenken, machen Sie bitte folgende Angaben: Handicap International e.V. | Lindwumstr. 101 | 80337 München und optional Vereinsregister AG München, Vereinsregisternummer VR. 16215. 

Wir erfahren über die Mitteilung des Nachlassgerichts von Ihrem letzten Willen. Wenn Sie uns über Ihr Vorhaben informieren, freuen wir uns.

Handicap International ist als gemeinnützige und besonders förderungswürdig anerkannte Organisation von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.

Alle Informationen zur Erbeinsetzung sowie Testamentsbeispiele finden Sie in unserer Informationsbroschüre.

Vertraulichkeit und Expertise:
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.

Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 
 

 

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Rechtliche Hinweise

* Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden einige Namen und Fotos geändert.
 

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Unser Team für Vermächtnisse, Erbeinrichtungen und Lebensversicherungen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Thomas Schiffelmann:

+49 (0)89 54 76 06 32

Matthias Renner: 

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