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Weltkugel in der Hand eines Kindes Weltkugel in der Hand eines Kindes Weltkugel in der Hand eines Kindes Weltkugel in der Hand eines Kindes

Pixabay

 

Stiftung als Erbe einsetzen: Sinnvolle Entscheidung für die Zukunft

 

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie eine Stiftung als Erbe einsetzen und so über das eigene Leben hinaus Gutes tun können.

 

Eine Stiftung als Erbe einzusetzen, ist eine bedeutungsvolle Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus Gutes zu tun. Indem man sein Vermögen einer Stiftung vermacht, kann man nachhaltige Projekte unterstützen und persönliche Werte und Überzeugungen fördern. Dieser Weg bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch die Chance, einen bleibenden positiven Einfluss auf zukünftige Generationen zu hinterlassen. Fordern Sie hier kostenlos unsere Testamentsspende Broschüre an.

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Was bedeutet es, eine Stiftung als Erbe einzusetzen?

Nachhaltiger Einfluss

Eine Stiftung als Erbe einzusetzen, bietet die Möglichkeit, über den Tod hinaus Gutes zu tun und nachhaltige Projekte zu unterstützen. Das Vermögen kann langfristig positive Veränderungen bewirken.

Steuerliche Vorteile

Erbschaften an gemeinnützige Stiftungen sind oft von der Erbschaftssteuer befreit. Dies bedeutet, dass ein größerer Teil des Vermögens für wohltätige Zwecke verwendet werden kann.

Persönliche Überzeugungen verwirklichen

Viele Menschen haben eine Leidenschaft oder Überzeugungen, die ihnen am Herzen liegen. Eine Stiftung als Erbe einzusetzen, ermöglicht es, diese Werte zu fördern und zu schützen.

Wie setzt man eine Stiftung als Erbe ein?

Schritt 1: Beratung einholen

Der erste Schritt, eine Stiftung als Erbe einzusetzen, ist die Beratung durch eine*n Fachanwalt/-anwältin oder Notar*in. Diese Expert*innenkönnen helfen, den Prozess rechtlich korrekt und den eigenen Wünschen entsprechend zu gestalten. Zu diesen Themen bietet Ihnen Handicap International Webinare an.

Schritt 2: Stiftung auswählen

Die Auswahl der richtigen Stiftung ist entscheidend. Es sollte eine Organisation sein, die die eigenen Werte und Ziele teilt. Eine gründliche Recherche und eventuell persönliche Gespräche mit Vertreter*innen der Stiftung sind ratsam. Bei Handicap International können Sie sich jederzeit melden und einen unverbindlichen Beratungstermin ausmachen.

Schritt 3: Testament verfassen

Im Testament muss klar und eindeutig festgelegt werden, dass die Stiftung als Erbe eingesetzt wird. Die genaue Formulierung und die rechtlichen Vorgaben variieren je nach Land und müssen präzise beachtet werden.

Schritt 4: Testament hinterlegen

Das Testament sollte sicher hinterlegt werden, beispielsweise bei einem Notar oder einer Notarin oder in einem Testamentsregister. So wird sichergestellt, dass es im Todesfall gefunden und umgesetzt wird und der Wunsch die Stiftung zu beerben durchgesetzt wird.

Die Stiftung Handicap International als Erbe einsetzen

Handicap International bietet eine wertvolle Möglichkeit, durch eine Erbschaft einen positiven Einfluss auf das Leben von Menschen mit Behinderung zu nehmen. Wenn Sie die Handicap International Stiftung als Erbe einsetzen, unterstützen Sie weltweit Projekte, die Inklusion fördern, Barrieren abbauen und Menschen in Not helfen. Mit Ihrer Testamentsspende tragen Sie dazu bei, dass Hilfsprojekte langfristig finanziert werden und somit nachhaltige Veränderungen bewirken. Ihr Erbe kann dabei helfen, Lebensqualität zu verbessern und Chancengleichheit zu schaffen. Bei weiteren Fragen rund um das Thema “Stiftung als Erbe einsetzen” beraten wir Sie gerne professionell und unverbindlich!

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Ihr Kontakt zu uns

Matthias Renner
Leiter Philanthropie

Tel.: 089 / 54 76 06 26
[email protected]

Thomas Schiffelmann
Leiter Marketing

Tel.: 089 / 54 76 06 32
[email protected]

 

Vertraulichkeit und Expertise:
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.

Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 
 

 

→ Zurück zu www.handicap-international.de

Rechtliche Hinweise

* Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden einige Namen und Fotos geändert.
 

© Copyrights: HI / iStock 

Unser Team für Vermächtnisse, Erbeinrichtungen und Lebensversicherungen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Thomas Schiffelmann:

+49 (0)89 54 76 06 32

Matthias Renner: 

+49 (0)89 54 76 06 26