Hand einer älteren Person, die in ein Notizheft schreibt. Hand einer älteren Person, die in ein Notizheft schreibt. Hand einer älteren Person, die in ein Notizheft schreibt. Hand einer älteren Person, die in ein Notizheft schreibt.

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Eigenes Testament schreiben: So schreiben Sie ein Testament richtig

 

In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein Testament richtig schreiben, welche Formvorschriften gelten und wann fachkundige Unterstützung sinnvoll sein kann.

 

Ein eigenes Testament schreiben gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Nachlass genau nach Ihren Wünschen verteilt wird. Wer ein eigenes Testament schreiben möchte, kann das in Deutschland auch ganz ohne Notar tun, wenn die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Ein Testament kann eigenhändig geschrieben sein oder notariell beurkundet. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen und eine praktische Anleitung, um Ihr Testament zu verfassen.

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Testament schreiben: Welche Formvorschriften gelten?

Damit Ihr eigenhändiges Testament gültig ist, sollten Sie folgende Formvorschriften beachten:

  • vollständig handschriftlich verfasst und nicht am Computer geschrieben
  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift sollten enthalten sein
  • eigenhändig mit Vor- und Nachnamen unterschrieben
  • mit Ort und Datum versehen (dringend empfohlen, um die Gültigkeit zweifelsfrei zu belegen)
  • Volljährigkeit: Ein eigenhändiges Testament können Sie ab 18 Jahren verfassen; ab 16 Jahren ist nur ein notarielles Testament möglich
  • eindeutige Formulierungen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden

Ein am Computer geschriebenes und anschließend unterschriebenes Testament reicht für ein eigenhändiges Testament nicht aus. Alternativ können Sie ein Testament notariell erstellen lassen. In diesem Fall wird das Dokument beurkundet, was besonders bei komplexeren Nachlässen sinnvoll sein kann.

Warum ein eigenes Testament schreiben?

Ein eigenes Testament zu schreiben, ermöglicht Ihnen, genau festzulegen, wie Ihr Vermögen verteilt, wer als Vormund für Ihre Kinder ernannt oder wie eine gemeinnützige Organisation unterstützt werden soll. Wer kein Testament schreibt, bindet sich an die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht immer den persönlichen Wünschen, etwa bei unverheirateten Partnerinnen und Partnern, Patchwork-Familien, kinderlosen Personen oder dem Wunsch, eine Organisation wie Handicap International zu berücksichtigen.      

Wie schreibe ich ein Testament? Schritt für Schritt erklärt

Wie setze ich ein Testament auf? Diese fünf Schritte führen Sie sicher zum eigenen Testament:

Überblick verschaffen

Erstellen Sie eine Liste Ihres Vermögens. Dazu können Immobilien, Konten, Versicherungen, Unternehmensanteile, persönliche Erinnerungsstücke und Wertgegenstände gehören.

Erbinnen und Erben festlegen

Bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen erhalten soll. Sie können Angehörige, Freundinnen und Freunde, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen.

Testament verfassen

Schreiben Sie Ihr Testament vollständig von Hand. Nutzen Sie klare Formulierungen und vermeiden Sie ungenaue Angaben. Am Ende sollten Ort, Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift stehen.

Prüfen lassen

Bei größeren Vermögen, Immobilien, mehreren Erbinnen und Erben oder möglichen Pflichtteilsfragen ist eine juristische Beratung sinnvoll. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht kann prüfen, ob Ihr letzter Wille klar formuliert ist.

Testament sicher aufbewahren

Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf. Besonders sicher ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Dort wird die Hinterlegung im Zentralen Testamentsregister vermerkt, damit das Testament im Erbfall gefunden wird.

Der Prozess, ein Testament zu verfassen, kann zunächst herausfordernd wirken. Doch Sie müssen diesen Schritt nicht allein gehen: Handicap International bietet Ihnen Orientierung rund um Testament, Nachlass und Testamentsspende in Form von kostenlosen Webinaren mit einer Fachanwältin für Erbrecht an.

Gerne begleiten und unterstützen wir Sie, wenn Sie Handicap International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Handicap International einen Teil Ihres Vermögens zu vererben, stehen wir Ihnen gerne mit Hilfe und Beratung zur Seite, um Ihr Testament zu schreiben. In unserer kostenfreien Broschüre zur Testamentsspende finden Sie weitere Informationen dazu, wie Sie Ihr Vermögen oder einen Teil davon für Menschen mit Behinderung in Kriegs- und Krisengebieten einsetzen können.

Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben und sicherzustellen, dass Ihre letzten Wünsche respektiert und umgesetzt werden.

Durch die Berücksichtigung von Handicap International in Ihrem Testament können Sie nicht nur für Ihre Liebsten sorgen, sondern auch einen Beitrag zu einer gerechteren und inklusiveren Welt leisten. Ihr Erbe kann eine Kraft des Guten sein und das Leben von Menschen nachhaltig verbessern.​​​​​​​

Eigenes Testament schreiben: Was sollte enthalten sein?

Ein Testament sollte möglichst klar aufgebaut sein. Diese Angaben helfen, Missverständnisse zu vermeiden:

  • eine eindeutige Überschrift, z. B. „Mein letzter Wille“ oder „Testament“
  • vollständige Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • die klare Aufteilung Ihres Vermögens und die Namen Ihrer Erben
  • ggf. Vermächtnisse für einzelne Personen oder gemeinnützige Organisationen
  • Anweisungen zu spezifischen Vermögensgegenständen
  • die Benennung eines Testamentsvollstreckers, der Ihr Testament nach Ihrem Ableben umsetzt
  • Ort, Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift

Je genauer Ihr Testament formuliert ist, desto leichter lässt sich Ihr Wille später umsetzen. Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „mein Besitz soll fair verteilt werden“. Besser sind eindeutige Angaben zu Personen, Anteilen und Vermögenswerten.

Wer kann Erbe werden?

In der Testamentsgestaltung kann grundsätzlich jeder als Erbe eingesetzt werden. Dies umfasst nicht nur Familienmitglieder, sondern auch Freunde, Lebenspartner*innen ohne formale Ehe oder juristische Personen wie Vereine oder Stiftungen. Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die bestimmt, welche Verwandten in welcher Reihenfolge erben. Dies kann unter Umständen nicht dem letzten Willen des Verstorbenen entsprechen.

Wenn Sie Handicap International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie unsere Organisation als Erbin, Miterbin oder über ein Vermächtnis bedenken. So können Sie mit Ihrem Nachlass die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung weltweit verbessern.

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Wie mache ich mein Testament? - Hilfe bei der Testamentserstellung von Handicap International

Ein Testament schafft Klarheit für die Zeit nach Ihrem Tod. Wichtig ist, die formalen Anforderungen eines Testaments zu beachten und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um Unklarheiten und Streitigkeiten nach Ihrem Tod zu vermeiden. Mit den richtigen Vorkehrungen und Hilfe bei der Testamentserstellung können Sie Ihren Angehörigen Klarheit und Sicherheit für die Zeit nach Ihrem Ableben geben.

Möchten Sie einen Teil Ihres Vermögens an wohltätige Organisationen wie Handicap International vermachen, bieten wir Ihnen Unterstützung an. Wir können Ihnen helfen, einen Anwalt zu finden, der auf Erbrecht spezialisiert ist, oder bieten Informationen und Ressourcen wie unseren Blogeintrag zum Erbrecht, um den Prozess für Sie zu vereinfachen. Informieren Sie sich gerne über alle Details in unserer kostenfreien Broschüre.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Teil Ihres Vermögens mittels eines Testaments an Handicap International zu vererben, stehen wir Ihnen gerne persönlich und vertraulich zur Seite.​​​​​​​

FAQ zum Testament schreiben

Kann ich mein Testament ohne Notar schreiben?

Ja. Ab 18 Jahren können Sie ein eigenhändiges Testament ganz ohne Notar erstellen. Es muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein.

Was kostet es, ein Testament zu schreiben?

Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos. Für ein notarielles Testament fallen Gebühren an, die sich nach dem Nachlasswert richten. Die Webinare von Handicap International mit einer Fachanwältin für Erbrecht sind kostenfrei.

Kann ich eine gemeinnützige Organisation im Testament berücksichtigen?

Ja. Sie können eine Organisation wie Handicap International als Erbin, Miterbin oder über ein Vermächtnis bedenken. Gerade für Menschen ohne Kinder ist das ein Weg, den Nachlass nach den eigenen Wünschen zu regeln.

Wo bewahre ich mein Testament sicher auf?

Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Die Hinterlegung wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt. So wird sichergestellt, dass Ihr Testament im Erbfall gefunden wird.

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Ihr Kontakt zu uns

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Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 
 

 

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