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In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein Testament richtig schreiben, welche Formvorschriften gelten und wann fachkundige Unterstützung sinnvoll sein kann.
Ein eigenes Testament schreiben gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Nachlass genau nach Ihren Wünschen verteilt wird. Wer ein eigenes Testament schreiben möchte, kann das in Deutschland auch ganz ohne Notar tun, wenn die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Ein Testament kann eigenhändig geschrieben sein oder notariell beurkundet. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen und eine praktische Anleitung, um Ihr Testament zu verfassen.
Damit Ihr eigenhändiges Testament gültig ist, sollten Sie folgende Formvorschriften beachten:
Ein am Computer geschriebenes und anschließend unterschriebenes Testament reicht für ein eigenhändiges Testament nicht aus. Alternativ können Sie ein Testament notariell erstellen lassen. In diesem Fall wird das Dokument beurkundet, was besonders bei komplexeren Nachlässen sinnvoll sein kann.
Ein eigenes Testament zu schreiben, ermöglicht Ihnen, genau festzulegen, wie Ihr Vermögen verteilt, wer als Vormund für Ihre Kinder ernannt oder wie eine gemeinnützige Organisation unterstützt werden soll. Wer kein Testament schreibt, bindet sich an die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht immer den persönlichen Wünschen, etwa bei unverheirateten Partnerinnen und Partnern, Patchwork-Familien, kinderlosen Personen oder dem Wunsch, eine Organisation wie Handicap International zu berücksichtigen.
Wie setze ich ein Testament auf? Diese fünf Schritte führen Sie sicher zum eigenen Testament:
Erstellen Sie eine Liste Ihres Vermögens. Dazu können Immobilien, Konten, Versicherungen, Unternehmensanteile, persönliche Erinnerungsstücke und Wertgegenstände gehören.
Bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen erhalten soll. Sie können Angehörige, Freundinnen und Freunde, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen.
Schreiben Sie Ihr Testament vollständig von Hand. Nutzen Sie klare Formulierungen und vermeiden Sie ungenaue Angaben. Am Ende sollten Ort, Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift stehen.
Bei größeren Vermögen, Immobilien, mehreren Erbinnen und Erben oder möglichen Pflichtteilsfragen ist eine juristische Beratung sinnvoll. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht kann prüfen, ob Ihr letzter Wille klar formuliert ist.
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf. Besonders sicher ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Dort wird die Hinterlegung im Zentralen Testamentsregister vermerkt, damit das Testament im Erbfall gefunden wird.
Der Prozess, ein Testament zu verfassen, kann zunächst herausfordernd wirken. Doch Sie müssen diesen Schritt nicht allein gehen: Handicap International bietet Ihnen Orientierung rund um Testament, Nachlass und Testamentsspende in Form von kostenlosen Webinaren mit einer Fachanwältin für Erbrecht an.
Gerne begleiten und unterstützen wir Sie, wenn Sie Handicap International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Handicap International einen Teil Ihres Vermögens zu vererben, stehen wir Ihnen gerne mit Hilfe und Beratung zur Seite, um Ihr Testament zu schreiben. In unserer kostenfreien Broschüre zur Testamentsspende finden Sie weitere Informationen dazu, wie Sie Ihr Vermögen oder einen Teil davon für Menschen mit Behinderung in Kriegs- und Krisengebieten einsetzen können.
Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben und sicherzustellen, dass Ihre letzten Wünsche respektiert und umgesetzt werden.
Durch die Berücksichtigung von Handicap International in Ihrem Testament können Sie nicht nur für Ihre Liebsten sorgen, sondern auch einen Beitrag zu einer gerechteren und inklusiveren Welt leisten. Ihr Erbe kann eine Kraft des Guten sein und das Leben von Menschen nachhaltig verbessern.
Ein Testament sollte möglichst klar aufgebaut sein. Diese Angaben helfen, Missverständnisse zu vermeiden:
Je genauer Ihr Testament formuliert ist, desto leichter lässt sich Ihr Wille später umsetzen. Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „mein Besitz soll fair verteilt werden“. Besser sind eindeutige Angaben zu Personen, Anteilen und Vermögenswerten.
In der Testamentsgestaltung kann grundsätzlich jeder als Erbe eingesetzt werden. Dies umfasst nicht nur Familienmitglieder, sondern auch Freunde, Lebenspartner*innen ohne formale Ehe oder juristische Personen wie Vereine oder Stiftungen. Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die bestimmt, welche Verwandten in welcher Reihenfolge erben. Dies kann unter Umständen nicht dem letzten Willen des Verstorbenen entsprechen.
Wenn Sie Handicap International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie unsere Organisation als Erbin, Miterbin oder über ein Vermächtnis bedenken. So können Sie mit Ihrem Nachlass die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung weltweit verbessern.
Ein Testament schafft Klarheit für die Zeit nach Ihrem Tod. Wichtig ist, die formalen Anforderungen eines Testaments zu beachten und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um Unklarheiten und Streitigkeiten nach Ihrem Tod zu vermeiden. Mit den richtigen Vorkehrungen und Hilfe bei der Testamentserstellung können Sie Ihren Angehörigen Klarheit und Sicherheit für die Zeit nach Ihrem Ableben geben.
Möchten Sie einen Teil Ihres Vermögens an wohltätige Organisationen wie Handicap International vermachen, bieten wir Ihnen Unterstützung an. Wir können Ihnen helfen, einen Anwalt zu finden, der auf Erbrecht spezialisiert ist, oder bieten Informationen und Ressourcen wie unseren Blogeintrag zum Erbrecht, um den Prozess für Sie zu vereinfachen. Informieren Sie sich gerne über alle Details in unserer kostenfreien Broschüre.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Teil Ihres Vermögens mittels eines Testaments an Handicap International zu vererben, stehen wir Ihnen gerne persönlich und vertraulich zur Seite.
Ja. Ab 18 Jahren können Sie ein eigenhändiges Testament ganz ohne Notar erstellen. Es muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein.
Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos. Für ein notarielles Testament fallen Gebühren an, die sich nach dem Nachlasswert richten. Die Webinare von Handicap International mit einer Fachanwältin für Erbrecht sind kostenfrei.
Ja. Sie können eine Organisation wie Handicap International als Erbin, Miterbin oder über ein Vermächtnis bedenken. Gerade für Menschen ohne Kinder ist das ein Weg, den Nachlass nach den eigenen Wünschen zu regeln.
Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Die Hinterlegung wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt. So wird sichergestellt, dass Ihr Testament im Erbfall gefunden wird.
Matthias Renner
Leiter Philanthropie
Tel.: 089 / 54 76 06 26
[email protected]
Vertraulichkeit und Expertise:
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.
Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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* Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden einige Namen und Fotos geändert.
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Unser Team für Vermächtnisse, Erbeinrichtungen und Lebensversicherungen steht Ihnen gerne zur Verfügung: