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In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein Testament richtig schreiben, welche Formvorschriften gelten und wann fachkundige Unterstützung sinnvoll sein kann.
Wenn ein Testament geschrieben wird, kann sichergestellt werden, dass der Nachlass genau nach den eigenen Wünschen verteilt wird. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein Testament richtig schreiben, welche Formvorschriften gelten und wann fachkundige Unterstützung sinnvoll sein kann.
Wer ein eigenes Testament schreiben möchte, kann das in Deutschland ganz ohne Notar machen. Es müssen allerdings die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Ein Testament kann eigenhändig verfasst oder notariell beurkundet werden. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen und eine praktische Anleitung.
Damit Ihr eigenhändiges Testament gültig ist, sollten Sie folgende Formvorschriften beachten:
Ein am Computer geschriebenes und anschließend unterschriebenes Testament reicht für ein eigenhändiges Testament nicht aus. Alternativ können Sie ein Testament notariell erstellen lassen. In diesem Fall wird das Dokument beurkundet, was besonders bei komplexeren Nachlässen sinnvoll sein kann.
Ein eigenes Testament zu schreiben, ermöglicht Ihnen, selbst festzulegen, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll, wen Sie als Vormund für Ihre Kinder bestimmen möchten oder ob Sie eine gemeinnützige Organisation unterstützen wollen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht immer den persönlichen Wünschen, etwa bei unverheirateten Partnerinnen und Partnern, Patchwork-Familien, kinderlosen Personen oder dem Wunsch, eine Organisation wie Handicap International zu berücksichtigen.
Wie setze ich ein Testament auf? Diese fünf Schritte zeigen Ihnen, wie Sie beim Verfassen Ihres Testaments vorgehen können:
Erstellen Sie eine Liste Ihres Vermögens. Dazu können Immobilien, Konten, Versicherungen, Unternehmensanteile, persönliche Erinnerungsstücke und Wertgegenstände gehören.
Bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen erhalten soll. Sie können Angehörige, Freundinnen und Freunde, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen.
Schreiben Sie Ihr Testament vollständig von Hand. Nutzen Sie klare Formulierungen und vermeiden Sie ungenaue Angaben. Am Ende sollten Ort, Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift stehen.
Bei größeren Vermögen, Immobilien, mehreren Erbinnen und Erben oder möglichen Pflichtteilsfragen ist eine juristische Beratung sinnvoll. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht kann prüfen, ob Ihr letzter Wille klar formuliert ist.
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf. Besonders sicher ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Dort wird die Hinterlegung im Zentralen Testamentsregister vermerkt, damit das Testament im Erbfall gefunden wird.
Neben den Formvorschriften kommt es darauf an, Ihren letzten Willen möglichst eindeutig festzuhalten. Folgende Angaben und Regelungen können Bestandteil Ihres Testaments sein:
Je genauer Ihr Testament formuliert ist, desto leichter lässt sich Ihr Wille später umsetzen. Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „mein Besitz soll fair verteilt werden“. Besser sind eindeutige Angaben zu Personen, Anteilen und Vermögenswerten.
In der Testamentsgestaltung können natürliche Personen sowie juristische Personen als Erbinnen und Erben eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde, Lebenspartner*innen sowie Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen.
Wenn Sie Handicap International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie unsere Organisation als Erbin, Miterbin oder über ein Vermächtnis bedenken. Mit einer Testamentsspende können Sie mit Ihrem Nachlass die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung weltweit verbessern.
Mit dieser Checkliste können Sie die wichtigsten Punkte Ihres Testaments noch einmal prüfen:
Ein Testament schafft Klarheit für die Zeit nach Ihrem Tod. Wichtig ist, die formalen Anforderungen eines Testaments zu beachten und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um Unklarheiten und Streitigkeiten nach Ihrem Tod zu vermeiden. Der Prozess, ein Testament zu verfassen, kann zunächst herausfordernd wirken. Handicap International bietet Ihnen Orientierung rund um Testament, Nachlass und Testamentsspende in Form von kostenlosen Webinaren mit einer Fachanwältin für Erbrecht an.
Möchten Sie einen Teil Ihres Vermögens an wohltätige Organisationen wie Handicap International vermachen, bieten wir Ihnen Unterstützung an. Wir können Ihnen helfen, einen Anwalt zu finden, der auf Erbrecht spezialisiert ist, oder bieten Informationen und Ressourcen wie unseren Blogeintrag zum Erbrecht, um den Prozess für Sie zu vereinfachen. Informieren Sie sich gerne über alle Details in unserer kostenfreien Broschüre.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Teil Ihres Vermögens mittels eines Testaments an Handicap International zu vererben, stehen wir Ihnen gerne persönlich und vertraulich zur Seite.
Ja. Ab 18 Jahren können Sie ein eigenhändiges Testament ganz ohne Notar erstellen. Es muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein.
Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos. Für ein notarielles Testament fallen Gebühren an, die sich nach dem Nachlasswert richten. Die Webinare von Handicap International mit einer Fachanwältin für Erbrecht sind kostenfrei.
Ja. Sie können eine Organisation wie Handicap International als Erbin, Miterbin oder über ein Vermächtnis bedenken. Gerade für Menschen ohne Kinder ist das ein Weg, den Nachlass nach den eigenen Wünschen zu regeln.
Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Die Hinterlegung wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt. So wird sichergestellt, dass Ihr Testament im Erbfall gefunden wird.
Matthias Renner
Leiter Philanthropie
Tel.: 089 / 54 76 06 26
[email protected]
Vertraulichkeit und Expertise:
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.
Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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* Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden einige Namen und Fotos geändert.
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Unser Team für Vermächtnisse, Erbeinrichtungen und Lebensversicherungen steht Ihnen gerne zur Verfügung: