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Bei einer Testamentsspende ist im Testament oder Erbvertrag festgelegt, dass ein Teil des Nachlasses z. B. einer gemeinnützigen Organisation zugutekommt. Sie bestimmen verbindlich, wer nach dem Erbfall Vermögenswerte erhält. So kann Ihr Nachlass einen Zweck unterstützen, der Ihnen persönlich wichtig ist.
Eine Testamentsspende ist eine Zuwendung aus dem Nachlass. Dabei kann es sich beispielsweise um Geld, Immobilien, Wertgegenstände oder einen prozentualen Anteil am Vermögen handeln. Sie wird im Testament oder Erbvertrag verbindlich festgelegt und tritt erst mit dem Erbfall in Kraft.
Die Testamentsspende umfasst mehrere wichtige Aspekte. Im Kern geht es darum, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihr Vermögen oder einen Teil davon, zu spenden.
Es ist entscheidend, genau festzulegen:
Beim Vermächtnis erhält die begünstigte Organisation einen klar benannten Vermögenswert. Das kann Geld, ein Depot, Schmuck oder auch eine Immobilie sein.
Bei der Erbeinsetzung wird z.B. eine gemeinnützige Organisation Erbin oder Miterbin. Sie kann neben Angehörigen eingesetzt werden oder als Alleinerbin, falls Sie das so wünschen.
Begünstigt werden können Privatpersonen, aber auch Organisationen. Gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit. Dadurch kommt ihre Zuwendung in voller Höhe dort an, wo sie am dringendsten benötigt wird. Das bedeutet, dass Ihre Testamentsspende z. B. bei Handicap International in den besten Händen ist und vollständig in unsere Hilfsprojekte fließen kann.
Es gibt mehrere Wege, eine Nachlassspende umzusetzen:
Sie halten Ihre Wünsche schriftlich fest. Dafür nutzen viele ein Testament. Auch ein Erbvertrag ist möglich. Genaueres zum Verfassen eines Testaments erfahren Sie in unserem passendem Blogartikel „Testament schreiben”.
Auch dies ist eine Möglichkeit der Nachlassspende, bei der Sie bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte, z. B. eine Immobilie oder Wertpapiere, übertragen, sich jedoch ein Nutzungsrecht vorbehalten.
Erbrecht ist individuell. Eine rechtliche Beratung ist sinnvoll, um individuelle Fragen zu klären. So lassen sich Pflichtteil, Formvorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten prüfen.
Eine Testamentsspende erfolgt über den Nachlass. Eine klassische Spende wird zu Lebzeiten geleistet. Beide Formen der Unterstützung sind für unsere Arbeit essentiell.
Die Testamentsspende ist eine wichtige Grundlage, um die Planung von Hilfsprojekten nachhaltig zu sichern. Mit einer Nachlassspende an Handicap International ermöglichen Sie langfristige Hilfe für Menschen mit Behinderung weltweit. Dazu zählen Reha, Prothesenversorgung, Physiotherapie und Aufklärung über Gefahren durch Blindgänger.
Mit einer Spende an eine gemeinnützige Organisation wie Handicap International schenken Sie Zukunft. Sie unterstützen langfristig Projekte, die die Lebenssituation insbesondere von Menschen mit Behinderung verbessern können, z. B. durch den Bau von Reha-Zentren oder Prothesen. Unterstützen Sie, was Ihnen wichtig ist – auch über Ihren Tod hinaus.
Ja, das ist über ein Vermächtnis möglich. Sie nennen den Betrag und die begünstigte Organisation in Ihrem letzten Willen.
Mit einem eigenen Testament legen Sie Vermögensverteilung und weitere persönliche Regelungen verbindlich fest. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die von Ihren Wünschen abweichen kann.
Matthias Renner
Leiter Philanthropie
Tel.: 089 / 54 76 06 26
[email protected]
Vertraulichkeit und Expertise:
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.
Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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