Älteres Paar steht mit dem Rücken zur Kamera an einem Hafen. Älteres Paar steht mit dem Rücken zur Kamera an einem Hafen. Älteres Paar steht mit dem Rücken zur Kamera an einem Hafen. Älteres Paar steht mit dem Rücken zur Kamera an einem Hafen.

Pexels

 

Testament ohne Kinder planen

 

Viele Menschen ohne Kinder stehen vor der Frage, wie sie ihren Nachlass regeln. Ein Testament für Personen ohne Kinder legt eindeutig fest, wie Vermögen und persönliche Werte weitergegeben werden. Das betrifft Ehepaare ohne Kinder ebenso wie alleinstehende Personen oder Menschen ohne weitere Nachkommen.

 

Handicap International arbeitet in mehr als sechzig Ländern und setzt sich für Menschen mit Behinderung und für Verletzte in Krisen ein. Die Organisation unterstützt mit Reha-Angeboten, psychosozialer Hilfe und Maßnahmen für barrierefreie Teilhabe. In aktuellen Projekten passt Handicap International Menschen, die eine Amputation erlitten haben, Prothesen an und übernimmt in vielen Ländern die Räumung explosiver Kriegsreste wie z.B. Landminen.

Eine testamentarische Regelung, die Handicap International berücksichtigt, kann dazu beitragen, diese Arbeit nachhaltig zu unterstützen. Weitere Informationen vermittelt unser Webinar.

Testament ohne Kinder rechtlich klar regeln

Ein Testament legt fest, wer erbt und welche Anordnungen für den Todesfall gelten. Wer keine Kinder hat, verfügt in der Regel über einen größeren Gestaltungsspielraum bei der Nachlassplanung. Dennoch können - etwa zugunsten des Ehepartners oder noch lebender Eltern - Pflichtteilsansprüche bestehen, die bei der Gestaltung des Testaments berücksichtig werden sollten.

Gestaltung eines Testaments für Singles ohne Kinder

Auch alleinstehende Menschen können mit einem Testament für Singles ohne Kinder festlegen, welche Personen oder Einrichtungen nach ihrem Tod berücksichtigt werden sollen. Eine klare Regelung schafft Gewissheit und erleichtert die Abwicklung des Nachlasses. Manche möchten bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge an Freunde oder Verwandte weitergeben, andere entscheiden sich für eine Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation.

Wer sich mit dem Aufbau eines Testaments beschäftigen möchte, erhält im Artikel eigenes Testament schreiben eine anschauliche Erklärung der erforderlichen Schritte.

Gestaltung eines Testaments für Ehepaare ohne Kinder

Viele Paare ohne Kinder möchten zuerst den Ehepartner absichern und danach weitere Erben bestimmen. Ein gemeinsames Testament für Ehepaare ohne Kinder kann zum Beispiel vorsehen, dass der länger lebende Partner Alleinerbe wird und der Nachlass nach dessen Tod an ausgewählte Personen oder an eine gemeinnützige Organisation wie Handicap International fällt.

Manche Paare entscheiden sich statt eines gemeinsamen Testaments für zwei getrennte letztwillige Verfügungen. Auch hierbei handelt es sich um ein Testament für Eheleute ohne Kinder, das individuell gestaltet werden kann. Welche Variante sinnvoll ist, lässt sich im Rahmen einer juristischen Beratung klären. In unseren kostenlosen Webinaren erhalten Sie erste Informationen von unserer Rechtsexpertin.

Bestellen Sie hier kostenlos unsere Info-Broschüre

Symbol Pfeil Symbol Pfeil Symbol Pfeil Symbol Pfeil
 

Testament ohne Nachkommen und Formen der Zuwendung

Wer keine Kinder oder Enkel hat, kann im Testament weitestgehend frei bestimmen, welche Personen oder Projekte berücksichtigt werden sollen. Ein Testament für Menschen ohne Nachkommen umfasst verschiedene Möglichkeiten der Zuwendung.

Vermächtnisse bzw. Legate und Erbeinsetzung

Neben der Erbeinsetzung gibt es die Möglichkeit, ein Vermächtnis - auch Legat genannt - anzuordnen. Dabei wird einer Person oder Organisation ein bestimmter Gegenstand oder ein festgelegter Geldbetrag zugewendet, ohne sie als Erben einzusetzen. Nähere Informationen finden sich im Artikel Legate spenden.

Zuwendung an eine Stiftung

Eine weitere Möglichkeit ist eine Zuwendung an eine Stiftung. Die Seite Stiftung als Erbe erläutert, wie diese Form der Nachlassgestaltung umgesetzt werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei gelten.

Testamentsspende und gemeinnützige Unterstützung

Wer einen Teil oder den gesamten Nachlass für gemeinnützige Zwecke einsetzen möchte, findet auf der Seite zum Thema Erbe spenden Beispiele, wie Nachlässe die Arbeit von Handicap International nachhaltig unterstützen.

Beratung und weitere Informationen

Die Vorbereitung eines Testaments wirft häufige rechtliche und persönliche Fragen auf. Eine strukturierte Beratung hilft dabei, die individuellen Wünsche nachvollziehbar und rechtssicher im Testament festzuhalten.

Wer sich zunächst einen Überblick verschaffen möchte, kann an einem kostenlosen Webinar teilnehmen. Dort werden grundlegende Schritte der Testamentsgestaltung erläutert und Fragen beantwortet.

Ihr Kontakt zu uns

Portrait Matthias Renner Portrait Matthias Renner Portrait Matthias Renner Portrait Matthias Renner

Matthias Renner
Leiter Philanthropie

Tel.: 089 / 54 76 06 26
[email protected]

Portrait Thomas Schiffelmann. Portrait Thomas Schiffelmann. Portrait Thomas Schiffelmann. Portrait Thomas Schiffelmann.

Thomas Schiffelmann
Leiter Marketing

Tel.: 089 / 54 76 06 32
[email protected]

 
Grafik HI-Broschüre Grafik HI-Broschüre Grafik HI-Broschüre Grafik HI-Broschüre

Vertraulichkeit und Expertise:
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.

Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 
 

 

→ Zurück zu www.handicap-international.de

Rechtliche Hinweise

* Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden einige Namen und Fotos geändert.
 

© Copyrights: HI / iStock 

Unser Team für Vermächtnisse, Erbeinrichtungen und Lebensversicherungen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Thomas Schiffelmann:

+49 (0)89 54 76 06 32

Matthias Renner: 

+49 (0)89 54 76 06 26

Logo Erbschaftssiegel Logo Erbschaftssiegel Logo Erbschaftssiegel Logo Erbschaftssiegel