Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis

Formen der Testamentsgestaltung

Das handschriftliche Testament

Das gesamte Testament muss von Ihnen von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein, zudem sollten Ort und Datum der Errichtung angegeben werden.

Besonderheit:

Das handschriftliche Testament kann schnell geändert und ergänzt werden (bei diesen späteren Änderungen und Ergänzungen gelten die Formerfordernisse entsprechend.) Durch jedes spätere neu datierte Testament wird das ältere automatisch unwirksam. Es ist sinnvoll widerrufene Testamente zu vernichten, um so Streitigkeiten zu vermeiden.

Verwahrung:

Sie können den Ort der Aufbewahrung selbst bestimmen. Stellen Sie jedoch sicher, dass es im Todesfall auffindbar ist. Wählen Sie also keinen ‚sicheren‘ Ort, wie Ihr Bankschließfach oder Ähnliches. Es ist empfehlenswert, das Testament beim örtlichen Nachlassgericht in amtliche Verwahrung zu geben. Die Hinterlegung wird zusätzlich beim Zentralen Testamentsregister vermerkt. 

Zentrales Testamentsregister (ZTR):

Das ZTR dient dem Auffinden von amtlich verwahrten, erbrechtlich relevanten Urkunden, damit das Nachlassgericht in einem Todesfall schnell und vor allem richtig entscheiden kann. Sie können daher Ihr Testament in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Dafür muss Ihr Testament jedoch in die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht verbracht werden. Nicht registriert werden können Testamente, die zu Hause im Schrank oder anderswo aufbewahrt werden. Bei jedem Sterbefall wird das zentrale Testamentsregister auf vorhandene Testamente und erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert dann das zuständige Nachlassgericht.

Das notarielle Testament

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Testament so formuliert ist, dass es wirksam ist und Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt wird, sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar aufsuchen. Das notarielle oder öffentliche Testament wird von einem Notar aufgesetzt. Dieser beurkundet entweder ein von Ihnen selbst oder ein mithilfe Ihres Anwalts entworfenes Testament. Auf Wunsch nimmt der Notar Ihre mündlich oder schriftlich formulierten Vorstellungen auf und bringt diese in eine rechtlich einwandfreie Form.

Besonderheit:

Das notarielle Testament kann den Erbschein ersetzen, der den Erben im Rechtsverkehr als Nachweis dient. Die Ausstellung eines Erbscheins ist gebührenpflichtig.

Verwahrung:

Die Kosten für ein notarielles Testament sind vom Nachlasswert abhängig und gesetzlich festgelegt. Ein notarielles Testament wird gegen eine Gebühr beim zuständigen Amtsgericht in Verwahrung genommen und durch den Notar im Zentralen Testamentsregister erfasst. Dadurch ist gewährleistet, dass es im Erbfall aufgefunden und eröffnet wird.

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag wird zu Lebzeiten zwischen zwei Parteien abgeschlossen und hat eine hohe Bindungswirkung. Die dort getroffenen Verfügungen von Todes wegen können grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden. Sofern im Vertrag nicht eine spätere einseitige Änderung der Verfügungen vorgesehen ist, kann der Vertrag nach dem Tod eines Vertragspartners überhaupt nicht mehr abgeändert werden.

Besonderheit:

Die notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsschließenden ist zwingend vorgeschrieben.

Verwahrung:

Der Erbvertrag soll grundsätzlich in die besondere amtliche Verwahrung eines Amtsgerichts verbracht werden. Sie können die amtliche Verwahrung ausschließen. Dann verbleibt die Urkunde in der Verwahrung des Notars, der das Zentrale Testamentsregister über die Errichtung des Erbvertrags benachrichtigt.
 

Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und senden Ihnen unsere Broschüre „Für Menschen mit Behinderung weltweit. Mit Ihrem Testament Zukunft schenken“ zu. Sie können diese hier kostenlos bestellen.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihre Nachricht.

Dr. Barbara Wagner
Ansprechpartnerin Testamente & Nachlässe
Tel.: 089 / 54 76 06 24
Mail: [email protected]

Mehr zu Ihrer Ansprechpartnerin

Ich bin Rechtsanwältin, war lange Jahre Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung für Kinder in Not und unter anderem tätig im Bereich Nachlassabwicklung einer großen Kinderhilfsorganisation - zuletzt als Bereichsleiterin. Ich helfe Ihnen gerne weiter und freue mich auf Ihre Nachricht. Jede Kontaktaufnahme und jede Information, die Sie mir geben, wird streng vertraulich behandelt und bindet Sie in keiner Weise, Handicap International in irgendeiner Form zu berücksichtigen.