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Handicap International Stiftung

Mit einer Zustiftung in die Handicap International Stiftung können auch Sie – gemeinsam mit vielen anderen Zustiftern – einen langfristigen Kapitalstock aufbauen. Zusätzlich können Sie eine Zuwendung in das Verbrauchsvermögen leisten, das im Bedarfsfall für notwendige Maßnahmen verwendet wird: z. B. für ein konkretes Projekt oder in einer Notsituation.

Ihre Unterstützung hilft Kindern mit Behinderung weltweit.

Ihre Unterstützung hilft Kindern mit Behinderung weltweit. | © B. Darrieux / Handicap International

Mit Ihrer Zustiftung helfen Sie Menschen mit Behinderung weltweit

Viele Menschen möchten langfristig Zwecke fördern, die ihnen am Herzen liegen. Mit einer Zustiftung in die Handicap International Stiftung können auch Sie – gemeinsam mit vielen anderen Zustiftern – einen langfristigen Kapitalstock aufbauen. Zusätzlich können Sie eine Zuwendung in das Verbrauchsvermögen leisten, das im Bedarfsfall für notwendige Maßnahmen verwendet wird: z. B. für ein konkretes Projekt oder in einer Notsituation.

Dauerhafte Zustiftung

Diese Form der Zustiftung ist eine Zuwendung in den zu erhaltenden Vermögensstock der Handicap International Stiftung. Ihre Zustiftung bleibt ungeschmälert erhalten und lediglich die Erträge dienen der Mitfinanzierung von konkreten Projekten oder der Unterstützung in Notsituationen. Damit bleibt Ihre Zustiftung dauerhaft erhalten.

Flexible Zustiftung

Die Handicap International Stiftung kombiniert die Vorteile einer Ewigkeits- und Verbrauchstiftung. Sie können flexibel entscheiden, ob Sie in den Vermögensstock zustiften und z. B. zur Ertragssteigerung beitragen möchten. Ihr zugestiftetes Kapital bleibt so ungeschmälert erhalten. Ihr zugewendetes Kapital kann auch ein Verbrauchsvermögen aufbauen und der Mitfinanzierung von konkreten Projekten oder der Unterstützung in Notsituationen dienen. Im Bedarfsfall können wir Menschen mit Behinderung flexibel und schnell aus diesem Verbrauchsvermögen helfen.

Steuerliche Vorteile

Die gemeinnützige Handicap International Stiftung ist von der Schenkungssteuer befreit. Die Erträge aus Ihrer Zustiftung kommen somit vollumfänglich Menschen mit Behinderung weltweit zugute. Neben dem regulären Spendenabzug von bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte innerhalb eines Veranlagungszeitraums für Spenden und Zuwendungen ins Verbrauchsvermögen können Zustiftungen in den Vermögensstock der Handicap International Stiftung bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Steuerlich zusammenveranlagte Ehegatten können sogar bis zu zwei Millionen Euro geltend machen. Der Betrag lässt sich beliebig über den Zeitraum von zehn Jahren verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen.

Wenn Vermögen zudem schenkweise oder testamentarisch zugestiftet wird, so müssen dafür keine Schenkungs- und Erbschaftsteuer gezahlt werden. Wird eine Erbschaft oder ein Vermächtnis ganz oder teilweise innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht, wird bereits gezahlte Erbschaftsteuer komplett oder anteilig erstattet. Auch wenn eine Schenkung innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird, wird bereits gezahlte Schenkungsteuer ebenfalls erstattet.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Thomas Schiffelmann

Thomas Schiffelmann
Leiter Marketing
Tel.: 089/54 76 06 32

E-Mail:
t.schiffelmann[at]hi.org