Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis
Bestimmte Wünsche sollten Sie nicht in Ihrem Testament notieren, da dieses in der Regel erst einige Wochen nach dem Erbfall eröffnet wird. Regelungen zur Bestattung, zur Wohnungsauflösung oder Anweisungen darüber, wer sich um Ihr Haustier kümmert, sollten Sie mit einer Ihnen nahestehenden Person und/oder den Erben (dies kann auch Handicap International sein) separat festhalten.
Unabhängig davon, welche Form der letztwilligen Verfügung Sie wählen, ist die richtige Formulierung und Gestaltung entscheidend. Wir verzichten ganz bewusst auf Formulierungsbeispiele. Jedes Testament ist so individuell wie Sie selbst. Da das Erbrecht sehr komplex ist und vielfach auch erbschaftsteuerliche Fragen zu berücksichtigen sind, sollten Sie sich bei der Errichtung eines Testaments fachkundig beraten lassen. Primärer Ansprechpartner ist hierfür ein Fachanwalt für Erbrecht. Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Experten in Ihrer Nähe. Selbstverständlich kann Ihnen auch Frau Dr. Wagner, Rechtsanwältin, in einem vertraulichen Gespräch beratend zur Seite stehen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und senden Ihnen unsere Broschüre „Für Menschen mit Behinderung weltweit. Mit Ihrem Testament Zukunft schenken“ zu. Sie können diese hier kostenlos bestellen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Dr. Barbara Wagner
Ansprechpartnerin Testamente & Nachlässe
Tel.: 089 / 54 76 06 24
Mail: [email protected]
Ich bin Rechtsanwältin, war lange Jahre Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung für Kinder in Not und unter anderem tätig im Bereich Nachlassabwicklung einer großen Kinderhilfsorganisation - zuletzt als Bereichsleiterin. Ich helfe Ihnen gerne weiter und freue mich auf Ihre Nachricht. Jede Kontaktaufnahme und jede Information, die Sie mir geben, wird streng vertraulich behandelt und bindet Sie in keiner Weise, Handicap International in irgendeiner Form zu berücksichtigen.
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