Co-Preisträger Friedensnobelpreis

Humanitäre Nothilfe muss Menschen mit Behinderung einschließen

Inklusion

In den kommenden zwei Jahren wollen mehrere Nicht-Regierungs-Organisationen, Organisationen von Menschen mit Behinderung und Staaten einen praktischen Leitfaden entwickeln: über die verbesserte Inklusion von Menschen mit Behinderung in der humanitären Hilfe. Handicap International wurde mit zwei weiteren Partnern vom Ständigen interinstitutionellen Ausschuss (Inter-Agency Standing Committee, IASC) der Vereinten Nationen beauftragt, dieses Projekt durchzuführen. Ricardo Pla Cordero, unser technischer Berater für Inklusion in der Humanitären Hilfe, erklärt, warum das so wichtig ist.

Unser technischer Referent erklärt in einem Interview, was Inklusion in der humanitären Hilfe bedeutet

Ricardo Pla Cordero, unser technischer Referent für Inklusion in die humanitäre Hilfe, über die Aufgaben in den nächsten zwei Jahren | © B.Blondel / Handicap International

„Ab Januar 2017 wird Handicap International gemeinsam mit der International Disability Alliance und UNICEF eine Arbeitsgruppe für den Ausschuss IASC leiten, in der ein Durchführungsleitfaden über die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Nothilfe ausgearbeitet wird. Dieses Handbuch basiert auf der Charta für die Inklusion von Menschen mit Behinderung, die letzten Mai beim Weltgipfel für Humanitäre Hilfe zur Unterzeichnung eröffnet wurde[1].

Damit soll in den nächsten zwei Jahren ein sehr praktischer Leitfaden für Staaten, Geldgeber der humanitären Hilfe, die Vereinten Nationen und weitere Organisationen entstehen. Dieser wird ihnen dabei behilflich sein, Nothilfeprogramme aufzusetzen, die Menschen mit Behinderung mit einschließen. In Krisensituationen (Naturkatastrophen, Vertreibungen durch Konflikte) werden Menschen mit Behinderung oft bei der Planung der Hilfsmaßnahmen vergessen. In letzter Zeit ist dieses Problem mehr ins Bewusstsein der Menschen gerückt, vor allem mit der Unterzeichnung der Charta für Inklusion und dem diesjährigen 10. Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wir werden mit über 30 Akteuren (Staaten, Nicht-Regierungs-Organisationen etc.) in regelmäßigem Austausch zusammenarbeiten. Dass wir diese Arbeit im Namen des Ausschusses IASC ausführen können, wird politisch betrachtet einen großen Einfluss haben. Denn der Ausschuss ist eine Agentur der Vereinten Nationen und mit der Koordination der humanitären Hilfe beauftragt. Er ist eine Autorität auf dem Gebiet, und die von ihm veröffentlichten Dokumente erzielen stets eine breite professionelle und politische Wirkung.

 


[1] Unterzeichnet von 138 Staaten, Organisationen von Menschen mit Behinderung und Organisationen der Vereinten Nationen

29 November 2016
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