Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis

Satzung

Präambel

(1) Der Verein ist Mitglied der internationalen Föderation Handicap International („Handicap International Federation“) und übt seine Tätigkeiten im Rahmen seiner Satzung unter Orientierung an der Satzung von Handicap International Federation und in Koordination mit Handicap International Federation aus. Der Verein orientiert sich dabei in eigener Regie an dem Vereinszweck von Handicap International Federation, zu dem er gemäß dem Gründungsgedanken von Handicap International Federation im Rahmen seiner Satzung beiträgt.

(2) Dabei verfolgt der Verein das Ziel, Menschen (insbesondere Menschen mit Behinderung) in Notsituationen zu Hilfe zu kommen ungeachtet der Ursache und des Umfelds dieser Situation (Entwicklungsdefizite, Armut, Integrationsdefizite, Ausbeutung, Gewalt und bewaffnete Konflikte, Verletzungen der Menschenrechte, Missstände im Sozial- und Gesundheitssystem, Naturkatastrophen, etc.). In Kooperation mit lokalen Organisationen setzen wir uns für Inklusion und die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

(3) Der Verein bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Hier finden Sie die vollständige Satzung von Handicap International e.V.