Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis

Meilenstein für das Humanitäre Völkerrecht

Minen und andere Waffen Öffentlichkeitsarbeit
International

Am 12. August jährt sich die Unterzeichnung der vier Genfer Abkommen von 1949 zum 70. Mal. Die Genfer Abkommen bilden das Kernstück des heutigen Humanitären Völkerrechts und schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen.

Familie mit zwei Söhnen vor den Überresten ihres Hauses im Irak, das durch Bombardierungen auf Wohngebiete zerstört wurde.

Handicap International setzt sich gegen die Verletzung des Humanitären Völkerrechts ein und verurteilt den Einsatz von Explosivwaffen gegen die Zivilbevölkerung, wie z.B. im Irak. | © Elisa Fourt/HI

Die vier Genfer Abkommen wurden am 12. August 1949 von den ersten 18 Staaten unterzeichnet. Zusammen mit den zwei Zusatzprotokollen von 1977 bilden sie eine wichtige Grundlage des humanitären Völkerrechts. 196 Staaten haben die Genfer Abkommen bis zum Jahr 2019 ratifiziert. Die Konventionen enthalten für den Fall eines Krieges oder eines bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen. Das gilt sowohl für Zivilpersonen, als auch für verletzte, kranke oder schiffbrüchige Angehörige der Konfliktparteien sowie Kriegsgefangene.

Stärkung des Humanitären Völkerrechts

Die Regeln der Genfer Abkommen sorgen für die erforderliche Ausgewogenheit zwischen militärischer Notwendigkeit und den Grundsätzen der Menschlichkeit. Unnötiges Leid durch etwa überflüssige Verletzungen und Zerstörungen sind verboten. Im Kriegsfall müssen alle Konfliktparteien ungeachtet ihrer Beweggründe die Genfer Konventionen einhalten und respektieren. Die Einführung des Artikels 3 bezieht alle Regeln auch auf nicht-internationale Konflikte und Feindseligkeiten innerhalb eines Staates. So wurde das Humanitäre Völkerrecht massiv gestärkt.

Schutz von Zivilist/-innen notwendig

Die Genfer Konventionen gehören zu den anerkanntesten Instrumenten des Völkerrechts. Auch die in unserer Zeit häufigen nicht-internationalen Konflikte, wie bewaffnete Auseinandersetzungen verschiedener Gruppen innerhalb eines Landes, unterliegen dem Humanitären Völkerrecht. Dennoch kommt es in aktuellen Konflikten immer wieder zu Verstößen. Die internationale Gemeinschaft muss weiterhin mit konkreten Maßnahmen dafür sorgen, den Schutz von Zivilist/-innen in Konflikten nachhaltig zu sichern.

12 August 2019
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