Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis
Wenn Sie keine letztwillige Verfügung verfassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben grundsätzlich nur Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie die Erbfolge beliebig ändern. Dies ist sinnvoll, denn die gesetzlich geregelte Erbfolge ist oft nicht im Interesse des Erblassers. Mit einem Testament können Sie die Personen absichern, die Ihnen am Herzen liegen, und gleichzeitig mögliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Bestimmte Personenkreise können jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Diese haben zumindest einen Anspruch auf Zahlung ihres sogenannten Pflichtteils:
Die Höhe des Pflichtteils entspricht dem Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Nicht pflichtteilsberechtigt sind hingegen Stiefkinder und Stiefeltern, Geschwister sowie entfernte Verwandte wie beispielsweise Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.
Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments bieten Ihnen auch die Chance, Ihr soziales Engagement fortzusetzen und sich über Ihr eigenes Leben hinaus für Menschen mit Behinderung einzusetzen.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und senden Ihnen unsere Broschüre „Für Menschen mit Behinderung weltweit. Mit Ihrem Testament Zukunft schenken“ zu. Sie können diese hier kostenlos bestellen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Dr. Barbara Wagner
Ansprechpartnerin Testamente & Nachlässe
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Ich bin Rechtsanwältin, war lange Jahre Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung für Kinder in Not und unter anderem tätig im Bereich Nachlassabwicklung einer großen Kinderhilfsorganisation - zuletzt als Bereichsleiterin. Ich helfe Ihnen gerne weiter und freue mich auf Ihre Nachricht. Jede Kontaktaufnahme und jede Information, die Sie mir geben, wird streng vertraulich behandelt und bindet Sie in keiner Weise, Handicap International in irgendeiner Form zu berücksichtigen.
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