Appell an Länderchefs, Risikogruppen aus Sammel-Unterkünften zu evakuieren
Handicap International (HI) fordert die Ministerpräsident*innen der Bundesländer auf, Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten vorbeugend in dezentrale Unterkünfte zu verlegen. Diesen Menschen droht bei einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 schnell ein lebensbedrohlicher Krankheitsverlauf. Politik und Verwaltung müssten sofort handeln.
Geflüchtete Menschen mit Behinderung in Sammelunterkünften sind besonders gefährdet, sich zu infizieren.
„Wir fordern die Ministerpräsident*innen auf, das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestmöglich zu wahren und Geflüchtete mit Behinderung darin zu unterstützen, sich vor einer Erkrankung zu schützen“, fordert Dr. Inez Kipfer-Didavi, Geschäftsführerin von Handicap International Deutschland. „Politik und Verwaltung müssen umgehend handeln und die Bewohner mit Behinderung und chronischen Erkrankungen vorbeugend verlegen“, so Kipfer-Didavi.
In dem Appell heißt es:
Um geflüchtete Menschen mit Behinderung und alle weiteren zur „Corona-Risikogruppe“ zählenden geflüchteten Personen zu schützen, müssen diese zusammen mit ihren Angehörigen aus Sammelunterkünften in dezentrale Unterkünfte verlegt werden. Geflüchteten Menschen mit Behinderung muss in der Corona-Krise uneingeschränkter Zugang zu sozialen und medizinischen Leistungen gewährt werden, um ihnen weitere Unsicherheiten und Belastungen zu ersparen und krisenbedingte Zugangsbarrieren abzubauen. Während der Corona-Krise dürfen keine Leistungskürzungen erfolgen. Negative Asylbescheide müssen bis zum Sommer ausgesetzt werden.
Risikogruppe Menschen mit Behinderung
Bei Menschen mit Behinderung verläuft eine Erkrankung an Covid-19 oft sehr schwer. Viele Behinderungen gehen mit Risikofaktoren wie einer eingeschränkten Herz- und/oder Lungenfunktion, einem schwachen Immunsystem oder Muskelbeschwerden einher. Auch chronisch Erkrankte haben in den meisten Fällen ein erhöhtes Risiko für einen gefährlichen Covid-19-Krankheitsverlauf. Darüber hinaus ist es für Menschen mit mangelnden Sprachkenntnissen, einer kognitiven Beeinträchtigung oder einer Lernbehinderung oftmals schwierig, die relevanten Informationen zum Thema Coronavirus zu erfassen. Die Hilfsorganisation weist darauf hin, dass auch die Integrationsbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer gemeinsamen Erklärung die Notwendigkeit einer Umverlegung unterstrichen haben.
Frau Dr. Kipfer-Didavi: „Auch in der gegenwärtigen Ausnahmesituation dürfen den Betroffenen keine Nachteile aufgrund ihrer Behinderung entstehen. In der momentanen Situation dürfen keine Leistungen gekürzt und keine Sanktionen ausgesprochen werden. Nur so erhalten geflüchtete Menschen in Deutschland die notwendige Handlungsfreiheit, die sie brauchen, um auf die mit Corona verbundenen Herausforderungen reagieren zu können.“