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Palästina tritt Vertrag über das Verbot von Landminen bei

Minen und andere Waffen Politische Kampagnenarbeit
Palästinensische Gebiete

Die palästinensische Delegation verkündete auf dem 16. Treffen der Vertragsstaaten am 21. Dezember 2017 in Wien die Entscheidung des Landes, dem Vertrag über das Verbot von Landminen beizutreten. Zehn Länder im Nahen Osten und in Nordafrika sind noch keine Vertragsstaaten.

 Vertreter der palästinensischen Delegation auf Vertragsstaatenkonferenz in Wien

Verteter der palästinischen Delegation auf der Vertragsstaatenkonferenz in Wien im Dezember 2017 | ©ISU

Nach der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde am 29. Dezember 2017 am Sitz der Vereinten Nationen, ist Palästina der 164. Vertragsstaat des 1997 geschlossenen Vertrags über das Verbot von Landminen. Der Vertrag tritt am 1. Juni 2018 für Palästina in Kraft.

Die Internationale Kampagne für das Verbot von Landminen (ICBL) beglückwünscht Palästina zu diesem Schritt.

Ständige Gefahr für die Bevölkerung

Landminen und explosive Kriegsreste sind in Palästina eine allgegenwärtige Bedrohung. Bislang verzeichnet der Landminen Monitor insgesamt 3.625 Opfer. Für 2016 wurden 15 Opfer von Landminen und explosiven Kriegsresten gemeldet, fast die Hälfte davon waren Kinder.

Rund 20 km2 des Staatsgebiets von Palästina sind zudem mit Landminen, Antifahrzeugminen und anderen explosiven Kriegsresten kontaminiert. Im August 2017 waren laut Landminen Monitor neun Gebiete (ohne das Jordantal) im palästinensisch kontrollierten Gebiet und im Territorium zwischen der West Bank und Israel betroffen.

Nach dem Beitritt von Palästina gehören nunmehr neun (Algerien, Irak, Jordanien, Kuwait, Oman, Palästina, Katar, Tunesien und Jemen) der 19 Länder im Nahen Osten und in Nordafrika dem Vertrag über das Verbot von Landminen an. Bahrain, Ägypten, Iran, Israel, Libanon, Libyen, Marokko, Saudi-Arabien, Syrien und die Vereinigten Arabischen Emirate sind noch keine Vertragsstaaten.

3 Januar 2018
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