Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis

 

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Eine einzelne Streubombe inmitten von Pflanzen Eine einzelne Streubombe inmitten von Pflanzen Eine einzelne Streubombe inmitten von Pflanzen Eine einzelne Streubombe inmitten von Pflanzen

© HI

 

Streubomben-Verbotsvertrag

 

Der Einsatz von Streubomben hat verheerende Folgen. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde 2008 der Streubomben-Verbotsvertrag unterzeichnet. Handicap International war als Mitgründerin der Internationalen Koalition gegen Streumunition (CMC) an der Ausarbeitung des sogenannten Oslo-Abkommens beteiligt.

 
 

Der Oslo-Vertrag

Nach den verheerenden Folgen von Streubomben-Einsätzen in Südostasien, im Irak, in Afghanistan oder im Libanon begann 2007 der Oslo-Prozess. Er führte in knapp zwei Jahren zu einem Verbotsvertrag, der am 1. August 2010 in Kraft trat. Entscheidend geprägt wurde dieser Erfolg von der von Handicap International mit begründeten internationalen Kampagne Cluster Munition Coalition.

Verbot von Streumunition

Der Vertrag verbietet den Einsatz, die Lagerung, den Handel und die Produktion von Streubomben. Es gibt 112 Vertragsstaaten und 12 Unterzeichner, die noch nicht ratifiziert haben. Seit der Ratifizierung des Vertrags im Jahr 2010 haben die Vertragsstaaten gemeinsam 100% der von ihnen gemeldeten weltweiten Streumunitionsbestände und damit fast 1,5 Millionen Streubomben und 179 Millionen Submunitionen vernichtet. Im Berichtsjahr 2023 (Streubomben-Monitor) wurden ca. 73.300 Submunitionen gesichert und zerstört. Insgesamt bleiben weltweit 28 Staaten bzw. Regionen mit nicht-explodierter Streumunition kontaminiert.

Als erster Vetragsstaat erließ Litauen am 26. Juli 2024 ein Gesetz, das seinen Austritt aus dem Übereinkommen innerhalb von sechs Monaten vorsieht.

Die Aktivist*innen der Cluster Munition Coalition nach ihrem großen Erfolg – der Vertragsunterzeichnung 2008 Die Aktivist*innen der Cluster Munition Coalition nach ihrem großen Erfolg – der Vertragsunterzeichnung 2008 Die Aktivist*innen der Cluster Munition Coalition nach ihrem großen Erfolg – der Vertragsunterzeichnung 2008 Die Aktivist*innen der Cluster Munition Coalition nach ihrem großen Erfolg – der Vertragsunterzeichnung 2008
Die Aktivist*innen der Internationalen Koalition gegen Streumunition nach ihrem großen Erfolg – der Vertragsunterzeichnung 2008

Übersicht über die wichtigsten Artikel zum Abkommen gegen Streumunition

  • Artikel 1: Allgemeine Verpflichtungen (Verbot des Gebrauchs, Handels, Umschlags und der Lagerung von Streubomben)
  • Artikel 3: Zerstörung der Lagerbestände 
  • Artikel 4: Räumung von kontaminierten Flächen 
  • Artikel 5: Opferhilfe 
  • Artikel 6: Kooperation und internationale Zusammenarbeit 
  • Artikel 7: Maßnahmen zur Transparenz (jährlicher Bericht zum Stand der Umsetzung)


Die Submunition einer Streubombe im Libanon. © J. Rodsted / NPA

Wichtigste Fakten zum Oslo-Vertrag

  • Als Opfer werden Menschen verstanden, die durch Streumunition getötet oder verletzt wurden, sowie deren Umfeld
  • Überlebende und andere Betroffene sollen in die Entscheidungen über Hilfsprogramme einbezogen werden
  • Bisher gibt es noch keinen Fall oder Verdacht, dass ein Vertragsstaat Streumunition verwendet oder herstellt
  • Aktuelle Zahlen zum Einsatz und Lagerung von Streubomben sowie zur Anzahl der Opfer finden Sie im Faktenblatt

Nur mit Ihrer Hilfe können wir uns gegen Streubomben einsetzen. Jeder Euro wirkt!

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Streubomben sind Waffen, die mehrere hundert Minibomben enthalten, die als Submunitionen bezeichnet werden. Sie sind so konzipiert, dass sie über große Flächen verstreut werden.
Streubomben gefährden vor allem die Zivilbevölkerung. Viele Opfer sind Kinder - mit verheerenden Folgen.
Handicap International verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz – von der Risikoaufklärung über die langfristige Unterstützung von Minenopfern bis zur humanitären Entminung.