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Co-Preisträger Friedensnobelpreis 1997

 

Explosivwaffen

 

Auch wenn der Krieg geht, bleiben die Bomben 

Auch nach einem Angriff oder Konflikt verhindern explosive Kriegsreste eine sichere Rückkehr der Zivilbevölkerung, da Blindgänger noch jahrelang gefährlich sind. Der Einsatz von explosiven Waffen in bevölkerten Gebieten sorgt in aktuellen Konflikten wie in Syrien, Afghanistan, der Ukraine oder dem Jemen für großes Leid. Explosivwaffen fordern täglich neue Opfer und führen zu verheerender Zerstörung von ganzen Stadtvierteln. 

 
Danger Mines Warnschild vor Minen Danger Mines Warnschild vor Minen Danger Mines Warnschild vor Minen Danger Mines Warnschild vor Minen
 
Sayed (6) aus Afghanistan verlor sein Bein durch einen improvisierten Sprengsatz. Ohne die Amputation des verletzten Beines hätte er nicht überlebt. Sayed (6) aus Afghanistan verlor sein Bein durch einen improvisierten Sprengsatz. Ohne die Amputation des verletzten Beines hätte er nicht überlebt. Sayed (6) aus Afghanistan verlor sein Bein durch einen improvisierten Sprengsatz. Ohne die Amputation des verletzten Beines hätte er nicht überlebt. Sayed (6) aus Afghanistan verlor sein Bein durch einen improvisierten Sprengsatz. Ohne die Amputation des verletzten Beines hätte er nicht überlebt.
 
Submunition. Hunderttausende können wegen der Gefahr durch explosive Kriegsreste nicht nach Hause zurückkehren. Submunition. Hunderttausende können wegen der Gefahr durch explosive Kriegsreste nicht nach Hause zurückkehren. Submunition. Hunderttausende können wegen der Gefahr durch explosive Kriegsreste nicht nach Hause zurückkehren. Submunition. Hunderttausende können wegen der Gefahr durch explosive Kriegsreste nicht nach Hause zurückkehren.
 

Was sind Explosivwaffen?

Explosive Waffen bezeichnen verschiedene Munitionsformen wie Mörsergranaten, Raketen, Artilleriegranaten und unkonventionelle Sprengvorrichtungen (Sprengfallen). Auch Landminen, die laut der 1999 in Kraft getretenen Ottawa Konvention verboten sind, sowie Streubomben verboten laut der Oslo-Konvention (2008), gehören dazu. Explosive Waffen haben drei Hauptmerkmale, die das Leben der Zivilbevölkerung in Gefahr bringen:

  • Ein Wirkungsbereich, der von wenigen Metern bis hin zu mehreren hundert Metern um den Sprengpunkt herumreichen kann.
  • Ein Präzisionsgrad, der je nach Waffentyp variiert, da keine Waffe gänzlich zuverlässig ist. Fassbomben, die beispielsweise im syrischen Konflikt eingesetzt werden, treffen Ziele absolut unterschiedslos.
  • Der Einsatz von verschiedenen Waffentypen in einer Konfliktzone erhöht den Wirkungsbereich eines Angriffs.
  • Wenn zum Beispiel eine Konfliktpartei eine Rakete abfeuert, um feindliche Waffenlager, die sich nahe einer Wohngegend befinden, zu zerstören, kann diese Rakete leicht ihr Ziel verfehlen und ein wenige Meter entferntes Geschäft treffen. Die Explosion wäre ausreichend, um angrenzende Wohnhäuser zu zerstören und damit Mitglieder mehrerer Familien zu töten.

Die erschreckenden Folgen

Allein 2019 wurden fast 29.500 Menschen weltweit durch Explosivwaffen verletzt oder getötet – 66% davon waren Zivilist/-innen. Wenn Explosivwaffen in bevölkerten Gebieten eingesetzt werden, sind mehr als 90% der Opfer aus der Zivilbevölkerung. Die Gesamtzahl der getöteten und verletzten Zivilist/-innen seit dem Beginn der Aufzeichnungen von AOAV 2011 wird auf 251.316 geschätzt.

Diese Waffen verursachen schreckliches Leid. Wenn sie nicht zum Tod führen, fügen sie ihren Opfern Verletzungen zu, die oft zu lebenslangen Behinderungen und schweren Traumata führen. Explosivwaffen zerstören Häuser, Schulen, Krankenhäuser – so dass Verletzte oft nicht einmal versorgt werden können. Nach einem Konflikt stellen Waffen, die beim Einschlag nicht explodiert sind, nicht nur eine Gefahr für die Bevölkerung dar, sondern auch ein Hindernis beim Wiederaufbau des Landes. Sie stürzen die Bevölkerung damit in große Armut.

Was sagt das humanitäre Völkerrecht?

Als Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg wurde im Genfer Abkommen IV festgelegt, dass in Konflikten weder die Zivilbevölkerung noch zivile Gebäude angegriffen werden dürfen. Die Anzahl ziviler Todesopfer oder Verletzter sowie Beschädigungen von zivilen Gebäuden muss begrenzt werden, indem das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zwischen militärischem Ziel und potentieller Gefahr für die Zivilbevölkerung eingehalten wird und relevante Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um das Ausmaß von Angriffen einzugrenzen. Obwohl die Zivilbevölkerung laut Völkerrecht also unter besonderen Schutz gestellt wird, verursacht der derzeitige Einsatz von explosiven Waffen in Konfliktsituationen sehr viele zivile Opfer.

Was tut HI?

Handicap International möchte den wichtigen Regelungen des Völkerrechts wieder mehr Gewicht verleihen und dafür sorgen, dass der Schutz der Zivilbevölkerung gestärkt wird. Deshalb fordern wir als Teil der Kampagne INEW (Internationales Netzwerk zu Explosivwaffen) Parlamentarier/-innen europaweit dazu auf, eine internationale politische Erklärung zu bewirken, die solche Einsätze gezielt reglementiert und dadurch möglichst ganz verhindert.

Handicap International engagiert sich in Regionen, in denen die Bevölkerung von Explosivwaffen betroffen war oder noch immer ist, z.B. in Syrien und den Nachbarländern, die viele Flüchtlinge aufgenommen haben. Viele der dort versorgten Menschen sind Opfer von explosiven Waffen. Unsere Fachkräfte kümmern sich um Verwundete und andere Menschen mit Behinderung. Sie klären die Bevölkerung, vor allem Kinder, über Risiken auf, um Unfälle mit Blindgängern zu vermeiden. Mit betroffenen Gemeinschaften arbeiten wir zusammen, um gefährliche Gebiete zu erkennen, zu markieren und schließlich sicherstellen zu können, dass Minen und Blindgänger zerstört werden. Zudem sichern wir Waffen- und Munitionslager, die eine Explosionsgefahr darstellen.

Was kann ich tun?

Helfen Sie uns mit Ihrer Stimme:
Schreiben Sie hier direkt an Ihren Bundestagsabgeordneten!

 

Zum Beispiel Syrien

Bei unserem Einsatz für die Opfer des Krieges in Syrien sind seit 2015 verschiedene große Erfahrungsberichte über die Folgen von Explosivwaffen entstanden:

 

Handicap International e.V. ist anerkannter Partner von folgenden öffentlichen Institutionen:

Aswärtiges Amt, BMZ, Europa, UNHCR, GIZ Aswärtiges Amt, BMZ, Europa, UNHCR, GIZ Aswärtiges Amt, BMZ, Europa, UNHCR, GIZ Aswärtiges Amt, BMZ, Europa, UNHCR, GIZ