Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis

Inklusion: Keine Frage des Aufenthaltstitels

Eine Familie steht vor einem zerstörten Haus.

Eine Familie steht vor einem zerstörten Haus. | © HI

Schätzungsweise 10-15% der geflüchteten Menschen in Deutschland haben eine Behinderung. Im deutschen Asylsystem sind sie mit zahlreiche Barrieren und Exklusionsmechanismen konfrontiert. Ihr Zugang zu Teilhabe- und Gesundheitsleistungen ist eingeschränkt. Behinderungsspezifische Schutz- und Unterstützungsbedarfe bleiben oft unerkannt und werden in vielen Fällen im Asylverfahren nicht berücksichtigt. Viele Unterbringungsmöglichkeiten sind nicht bedarfsgerecht und verstärken Exklusion. Im Rahmen des Sprachlernangebotes des Bundes (Integrationssprachkurse) existieren keine Sprachkurse für Geflüchtete mit kognitiver Beeinträchtigung. Sprachbarrieren bleiben so bestehen und verstärken Ausgrenzung.

Die Bundestagswahl 2021 bietet die Chance auf eine grundlegende Neuausrichtung und damit eine Verbesserung der Lebensbedingungen geflüchteter Menschen mit Behinderung in Deutschland einzuwirken. 

Unsere Forderungen an die Regierung:

  • Eine Identifizierung behinderungsspezifischer Schutz- und Unterstützungsbedarfe muss im Asylgesetz verpflichtend verankert werden.
  • Menschen mit Behinderung müssen im deutschen Asylverfahren in Ausgestaltung und Entscheidungsfindung konsequent mitgedacht werden. Hierfür müssen Sonderbeauftragte für die Thematik Behinderung eingesetzt werden. 
  • Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass bestehende Barrieren bei Angeboten für Geflüchtete z.B. im Fall von Sprachkursen abgebaut, Leistungsausschlüsse durch das Asylbewerberleistungsgesetz aufgehoben und Exklusion, wie z.B. im Kontext der Unterbringungsform, beendet werden.

Mehr zu Inklusion und Asyl erfahren Sie bei unserem Projekt „Crossroads“.