Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis

Inklusion in Entwicklungs-Zusammenarbeit

Ein Kind im Rollstuhl nimmt mit allen anderen Kindern am Unterricht teil.

Ein Kind im Rollstuhl nimmt mit allen anderen Kindern am Unterricht teil. | © Stephen Rae / HI

80 Prozent der weltweit über 1 Milliarde Menschen mit Behinderung leben in Entwicklungs- und Schwellenländern. In wirtschaftlich schwachen Regionen haben sie ein besonders hohes Risiko, in Armut zu leben, soziale Ausgrenzung zu erfahren sowie kaum Zugang zu Bildung und Arbeit zu erhalten. Durch Armut entsteht wiederum ein höheres Risiko zu erkranken und daraus folgende Beeinträchtigungen zu erleiden. 

Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet explizit dazu, Menschen mit Behinderung in internationale Entwicklungsprogramme einzubinden und diese zugänglich zu gestalten. Während jedoch das Auswärtige Amt bereits begonnen hat, eine „Strategie zur humanitären Hilfe im Ausland“ inklusiv umzusetzen, fehlen der Inklusionsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bisher klare Implementierungsvorgaben sowie Verantwortlichkeiten, Budgets und ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung. 

Unsere Forderungen an die Regierung:

  • Die Deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss sich noch stärker mit deutschen und lokalen Organisationen von Menschen mit Behinderung abstimmen.
  • Die Bundesregierung muss die Strategie zur „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ mit konkreten, budgetierten und messbaren Implementierungsvorgaben ergänzen.
  • Die deutsche Regierung muss international für die Beachtung der UN-BRK, besonders des Art. 32 UN-BRK, eintreten und Partnerländer bei ihren Bemühungen unterstützen.

Mehr zur UN-Behindertenrechtskonvention und unserer Arbeit.