Die Verträge über ein Verbot von Minen und Streubomben gegen Abschwächung verteidigen und wirkungsvoll implementieren!
27.11.2024
Ein Mann hält einen Metalldetektor für Blindgänger. | © Till Mayer
Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis
27.11.2024
Ein Mann hält einen Metalldetektor für Blindgänger. | © Till Mayer
Antipersonen-Minen lauern noch Jahrzehnte nach einem Krieg im Boden und bedrohen Bauern und Bäuerinnen bei der Arbeit oder Kinder beim Spielen. Diese grausamen Waffen verletzen und töten vor allem Zivilist*innen, gefährden den Wiederaufbau nach einem Krieg und verlängern den Krieg in Friedenszeiten hinein. Deshalb haben bis heute 164 Staaten die Produktion und Lagerung sowie den Einsatz und den Handel mit Antipersonen-Minen in der Ottawa-Konvention verboten. Auch Streubomben bedrohen vor allem die Zivilbevölkerung, oft noch lange nach einem Krieg. Deshalb haben bis heute 112 Staaten auch diese Waffen mit der sog. Oslo-Konvention geächtet. Minen und Streubomben sind für die meisten Staaten ein Tabu geworden. Auch die deutsche Regierung ist beiden Verträgen frühzeitig beigetreten und hat schon in den 90er-Jahren die Antipersonen-Minen der Bundeswehr und 2015 eines der größten weltweiten Arsenale von Streubomben vernichtet.
Allerdings hat Litauen im September 2024, begründet durch die Bedrohung durch Russland, seinen Austritt aus der Streubombenkonvention beantragt. Dies ist das erste Mal, dass ein Staat eines der UN-Abrüstungsabkommen verlässt. Ebenfalls im Sommer 2024 wurde über eine ARD-Recherche bekannt, dass US-Streumunition auf deutschem Boden gelagert und von hier in die Ukraine zum Einsatz im aktuellen Konflikt verbracht wird. Deutschland ist der Oslo-Konvention beigetreten aus der Erkenntnis, dass die humanitären Folgen von Streubomben ihren militärischen Nutzen deutlich überwiegen. Als Vertragsstaat hat Deutschland die Verantwortung, die wichtigen Regelungen der Konvention zu verteidigen und andere Staaten davon abzuhalten, sie zu verletzen. Die bisher passive Haltung gegenüber den USA und Litauen widerspricht dieser Verantwortung.
Im November 2024 haben die USA angekündigt, Antipersonen-Minen in die Ukraine zu liefern. Dies schadet langfristig der ukrainischen Zivilbevölkerung, bedeutet einen Vertragsbruch der Ukraine als Vertragsstaat und widerspricht den international anerkannten Normen der Ottawa-Konvention. Gerade angesichts von Herausforderungen in einer Zeit, in der das Völkerrecht von einigen Akteuren in Frage gestellt wird, ist es fundamental, internationale Standards und völkerrechtliche Vereinbarungen aufrechtzuerhalten und zu schützen.
Die Vertragsstaaten beider Abkommen verpflichten sich auch, die betroffenen Regionen und Menschen zu unterstützen. Deutschland gehört heute zu den weltweit wichtigsten Förderern der sogenannten Minenaktion, d.h. u.a. Projekten der Minenräumung, Risikoaufklärung und Unterstützung der Opfer. Minenräumung ist eine entscheidende Voraussetzung für humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau nach dem Krieg. Die Bundesregierung darf keinesfalls in ihrer wichtigen Förderung dieser Projekte nachlassen.
Mehr über unsere Arbeit erfahren Sie unter www.landmine.de und www.streubomben.de
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