Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis

Die Verträge über ein Verbot von Minen und Streubomben gegen Abschwächung verteidigen und wirkungsvoll implementieren!

15.05.2025

Ein Mann hält einen Metalldetektor für Blindgänger.

Ein Mann hält einen Metalldetektor für Blindgänger. | © Till Mayer

Antipersonen-Minen lauern noch Jahrzehnte nach einem Krieg im Boden und bedrohen Bauern und Bäuerinnen bei der Arbeit oder Kinder beim Spielen. Diese grausamen Waffen verletzen und töten vor allem Zivilist*innen, gefährden den Wiederaufbau nach einem Krieg und verlängern den Krieg in Friedenszeiten hinein. Deshalb haben bis heute 165 Staaten die Produktion und Lagerung sowie den Einsatz und den Handel mit Antipersonen-Minen in der Ottawa-Konvention verboten. Auch Streubomben bedrohen vor allem die Zivilbevölkerung, oft noch lange nach einem Krieg. Deshalb haben bis heute 111Staaten auch diese Waffen mit der sog. Oslo-Konvention geächtet. Minen und Streubomben sind für die meisten Staaten ein Tabu geworden. Auch die deutsche Regierung ist beiden Verträgen frühzeitig beigetreten und hat schon in den 90er-Jahren die Antipersonen-Minen der Bundeswehr und 2015 eines der größten weltweiten Arsenale von Streubomben vernichtet. 

Allerdings ist Litauen im September 2024, begründet durch die Bedrohung durch Russland, aus der Streubombenkonvention ausgetreten. Dies ist das erste Mal, dass ein Staat eines der UN-Abrüstungsabkommen verlässt.  Ebenfalls im Sommer 2024 wurde über eine ARD-Recherche bekannt, dass US-Streumunition auf deutschem Boden gelagert und von hier in die Ukraine zum Einsatz im aktuellen Konflikt verbracht wird. Deutschland ist der Oslo-Konvention beigetreten aus der Erkenntnis, dass die humanitären Folgen von Streubomben ihren militärischen Nutzen deutlich überwiegen. Als Vertragsstaat hat Deutschland die Verantwortung, die wichtigen Regelungen der Konvention zu verteidigen und andere Staaten davon abzuhalten, sie zu verletzen.  Die bisher passive Haltung gegenüber den USA und Litauen widerspricht dieser Verantwortung.  

Im November 2024 haben die USA angekündigt, Antipersonen-Minen in die Ukraine zu liefern. Dies schadet langfristig der ukrainischen Zivilbevölkerung, bedeutet einen Vertragsbruch der Ukraine als Vertragsstaat und widerspricht den international anerkannten Normen der Ottawa-Konvention. Zudem haben die Parlamente Finnlands, Lettlands und Litauens entschlossen die Konvention zu verlassen. Die Verteidigungsminister Polens sowie des dritten baltischen Staates Estland erklärten Anfang 2025 ebenfalls ihren Wunsch, diesen Schritt zu vollziehen, der bisher aber noch nicht offiziell beschlossen wurde. Gerade angesichts von Herausforderungen in einer Zeit, in der das Völkerrecht von einigen Akteuren in Frage gestellt wird, ist es fundamental, internationale Standards und völkerrechtliche Vereinbarungen aufrechtzuerhalten und zu schützen. 
 

Unsere Forderungen an die deutsche Bundesregierung

  • Die Verträge über das Verbot von Streumunition und Minen sind unschätzbare Errungenschaften multilateraler Abrüstungspolitik. Die Bundesregierung sie aktiv und engagiert gegen Angriffe und Abschwächung verteidigen.
     
  • Die deutsche Bundesregierung darf nicht zulassen, dass verbotene Streumunition oder Antipersonen-Minen durch deutsches Staatsgebiet transportiert werden.  
     
  • Die Unterstützung von Minenräumung, Risikoaufklärung, Opferhilfe und politische Arbeit gegen den Einsatz von Streubomben und Minen darf auch in Krisenzeiten nicht nachlassen! Die deutsche Regierung und ihre Partner müssen sich weiter und vor allem stärker engagieren, damit eine Welt ohne Minen und Streubomben möglich wird.  
     
  • Alle Staaten müssen den Verbotsverträgen beitreten und sie konsequent umsetzen! Das muss auch von Staaten wie den USA, Litauen, Israel, China und Russland konsequent gefordert werden. 

 
Mehr über unsere Arbeit erfahren Sie unter www.landmine.de und www.streubomben.de