Co-Preisträgerin Friedensnobelpreis

Inklusive humanitäre Hilfe fördern

HI-Mitarbeiterin mit einem Jungen mit Gehhilfe.

HI-Mitarbeiterin mit einem Jungen mit Gehhilfe. | © E. Fourt/HI

Menschen mit Behinderung machen ca. 15% der Weltbevölkerung aus. Trotz dieses großen Anteils werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in vielen Bereichen unserer Gesellschaft nicht oder nur unzureichend beachtet. Dabei sind es erst die vielfältigen gesellschaftlichen Barrieren, die dazu führen, dass die gleichwertige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt wird. Erst so wird aus einer Beeinträchtigung eine Behinderung.

Besonders deutlich wird dies in humanitären Krisensituationen, die auch für Menschen ohne Beeinträchtigung eine große Belastung und Gefährdung darstellen. Die unterschiedlichen Barrieren und Risiken, denen Menschen mit Behinderung bei Naturkatastrophen oder in Konfliktsituationen verstärkt gegenüberstehen, werden viel zu oft von Maßnahmen der humanitären Hilfe übersehen. Das Ziel „Leave No One Behind“ der Agenda for Humanity, zu der sich auch Deutschland verpflichtet hat, ist in der Nothilfe bei Weitem noch nicht erreicht.

Seit 2009 hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch für Deutschland Gültigkeit. Mit Artikel 9 und 11 der UN-BRK ist die Regierung aufgefordert, die Barrierefreiheit ihrer Maßnahmen zu sichern und inklusive humanitäre Hilfe zu realisieren. Das bedeutet, dass auch deutsche humanitäre Organisationen vom Auswärtigen Amt als Geldgeber dazu aufgefordert sind, inklusive humanitäre Hilfe zu leisten. Um erste Erfolge auszubauen und Menschen mit Behinderung in humanitären Notlagen adäquate Hilfe anbieten zu können, benötigt es aber weiterer Zusammenarbeit – ein Fördern und Fordern inklusiver Maßnahmen in der humanitären Hilfe – mit der kommenden Bundesregierung.

Unsere Forderungen an die Regierung:

  • Die deutsche Regierung muss international für die Beachtung der UN-BRK, besonders der Art. 9 und 11 UN-BRK, eintreten und Partnerländer bei ihren Bemühungen unterstützen.
  • Menschen mit Behinderung müssen in alle Bereiche der Planung und Umsetzung von humanitärer Hilfe einbezogen werden, sowohl als Teil der betroffenen Bevölkerungsgruppe als auch als aktive Akteur*innen.
  • Die Bundesregierung muss humanitäre Organisationen zur inklusiven Konzeption ihrer Maßnahmen auffordern und entsprechende Kapazitäten und Kompetenzen fördern. Konkret bedeutet dies auch, den Gender-Age-Disability-Marker systematisch anzuwenden und seine Einhaltung abzufragen.

Mehr zu Inklusion in der Humanitären Hilfe und der Arbeit unseres Projektes „Phase 2 – Leave No One Behind“.