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ATT Vertrag: Kampf gegen die Weiterverbreitung von Waffen

Minen und andere Waffen
Deutschland Libyen (Einsatz beendet) Mali

Laut dem UN Vertrag über den Waffenhandel (ATT) dürfen Staaten keine konventionellen Waffen in bestimmte Drittstaaten exportieren. Das ist ein bedeutender Schritt gegen die Weiterverbreitung von Waffen. Handicap International engagiert sich in 20 Ländern, um die Bevölkerung über die Gefahren von leichten Waffen und explosiven Kriegsresten aufzuklären.

Aufklärungsbroschüre gegen explosive Waffen in Libyen

Aufklärungsbroschüre gegen explosive Waffen in Libyen | © Handicap International

In vielen Ländern wie Libyen oder auch Mali stellen Waffen eine tägliche Bedrohung für die Bevölkerung dar. So klären unsere Expertinnen und Experten seit Februar 2016 die Bevölkerung im Norden Malis über die Gefahren explosiver Kriegsreste und leichter Waffen auf.

„Wir müssen unbedingt die Zahl der Unfälle senken. Dazu appellieren wir eigentlich nur an den gesunden Menschenverstand: Keine Waffen in Kinderhand, überlasst den Waffengebrauch den Profis, also der Armee und der Polizei.“ - Pascal Mvogo, Leiter des Projekts zur Reduzierung bewaffneter Gewaltakte in Mali

Im Norden Malis, ebenso wie in Libyen, ist fast jeder bewaffnet. Die Aufklärungsveranstaltungen sind deshalb nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Um langfristig die Verbreitung von Waffen zu stoppen, muss die internationale Gemeinschaft an einem Strang ziehen. Der Vertrag über den Waffenhandel ist deshalb ein großer Schritt nach vorn.

Der Vertrag über den Waffenhandel ist ein großer Schritt zu mehr Sicherheit für die Zivilbevölkerung

Der Text sieht vor, dass jeder Teilnehmerstaat seine Waffenexporte kontrolliert. Waffen dürfen nicht exportiert werden, wenn die Gefahr besteht, dass sie zu Angriffen auf die Zivilbevölkerung oder deren Eigentum eingesetzt werden. Ebenso muss vor der Transaktion geprüft werden, ob die verkauften Waffen dazu eingesetzt werden könnten, ein internationales Embargo zu umgehen, einen Völkermord oder andere schwere Verletzungen von Menschenrechten zu begehen, oder ob diese Waffen terroristischen oder kriminellen Organisationen in die Hände fallen könnten.

Der Vertrag verpflichtet die Staaten, die jeweiligen Waffenkäufer zu evaluieren und vor der Exportentscheidung die Gefahr in Betracht zu ziehen, dass die verkauften Waffen möglicherweise an gefährliche Nutzer weitergeleitet werden könnten. Jetzt ist entscheidend, dass die Teilnehmerstaaten ihre Verpflichtung, jeden Waffenexport zu evaluieren, strikt erfüllen, damit der Vertrag tatsächlich Wirkung zeigt.“

In Libyen und Mali sind die Waffen der Milizen Teil des legalen Handels. In Libyen werden die vom Staat erworbenen Waffen oft gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt oder landen irgendwann in den Händen von Milizen. Langfristig muss der Vertrag solche Situationen verhindern.

1 April 2016
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